Passagiere mit einer permanenten Seh- bzw. Hörbeeinträchtigung dürfen ohne Aufpreis in Begleitung eines Tieres reisen, das ihnen Hilfe leistet, ohne dass dieses Teil des Freigepäcks bildet.
Das Tier muss eine entsprechende offizielle Kennzeichnung tragen, die es als Begleiter eines Behinderten ausweist, und es müssen die sanitären Dokumente mitgeführt werden, die das Ziel- und Transitland fordert. Es werden lediglich Tiere akzeptiert, die einen Maulkorb tragen, wenn sie zusammen mit dem Passagier in der Kabine reisen.
Falls der Passagier außerdem in Begleitung einer anderen Person reist, kann er wählen, ob er das Tier in der Kabine oder im Frachtraum mitnehmen möchte. Weitere Informationen unter Transport von Haustieren und anderen Tieren.
Bei weiteren Fragen und um den Einsteigeprozess zu koordinieren, wenden Sie sich bitte an unser Call Center oder an ein LAN Verkaufsbüro und lassen Sie sich den Service dort bestätigen.
Passagiere, die gleichzeitig blind und taub sind, müssen in Begleitung einer anderen Person reisen.
Die Begleitperson muss die folgenden Anforderungen erfüllen. Sie muss: