Home > Reiseinformationen > Besondere Hilfeleistungen > Behinderte Passagiere

Transport von geistig oder psychisch behinderten Passagieren

Es ist notwendig, dass jene Passagiere, die aufgrund Ihrer Verfassung keine Anweisungen befolgen können oder die Persönlichkeits- oder Verhaltensstörungen an den Tag legen, ein ärztliches Attest vorweisen, dass maximal 7 Tage vor Abflug ausgestellt wurde. Je nach Diagnose und Entscheidung des unternehmensinternen Arztes kann es erforderlich sein, dass eine gewöhnliche Begleitperson oder medizinisch geschultes Personal mit dem Passagier reist.

Die Begleitperson muss die folgenden Anforderungen erfüllen. Sie muss: