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Musikinstrumente

Musikinstrumente müssen als Teil des aufgegebenen Gepäcks innerhalb der erlaubten Freigepäckgrenze für die bezahlte Kabinenklasse und Route mitgeführt werden. Da es sich um zerbrechliche Gegenstände handelt, müssen diese in speziell für den Transport entworfene Behälter verpackt werden.

Im Falle von kleinen Musikinstrumenten können diese in der Flugzeugkabine transportiert werden, vorausgesetzt dass diese in Hüllen stecken, die die vorgegebenen Maße und Anforderungen an das Handgepäck erfüllen.

WICHTIG:
Die Verantwortung von LAN, was Beschädigungen dieser Gegenstände betrifft, ist durch die gültigen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Abkommen beschränkt.