Allgemeine Bestimmungen
1. Im Sinne dieses Vertrags ist ein "Ticket" ein "Flugschein mit Gepäckkontrolle", zu dem auch die vorliegenden Vertragsbedingungen und Hinweise gehören: Unter "Luftfrachtführer" versteht sich jegliche Fluggesellschaft, die den Passagier oder sein Gepäck in Erfüllung dieses Vertrags befördert oder sich verpflichtet zu befördern, oder welche jeglichen anderen mit diesen Lufttransport verbundenen Service leistet. Bei einem "Elektronischen Ticket (E-Ticket)" handelt es sich um ein magnetisch registriertes Flugticket, wobei sich in diesem Fall bei Aushändigung der Bordkarte letztere in das Flugticket verwandelt.
2. Das Ticket bescheinigt den Vertragsschluss und die Annahme der Bedingungen des "Luftbeförderungsvertrags von LAN PERU" ("der Vertrag") zwischen dem Luftfrachtführer und dem Passagier, deren Namen auf dem ausgestellten Ticket zu sehen sind.
3. Der Name des Luftfrachtführers kann auf dem Ticket abgekürzt erscheinen, falls der komplette Name zusammen mit der Abkürzung in den Tarifbestimmungen, Handbüchern, Nutzungsbedingungen und/oder Flugplänen des Luftfrachtführers erscheint. Die Anschrift des Luftfrachtführers ist die des Abflughafens, welche auf dem Ticket neben der ersten Abkürzung des Luftfrachtführers erscheint. Die vereinbarten Zwischenlandungen sind auf dem Flugticket angegeben oder in den Flugplänen des Luftfrachtführers als vorgesehene Zwischenlandungen auf der Passagierroute aufgeführt. Sollte die Beförderung im Sinne dieses Vertrags von mehreren Luftfrachtführern aufeinander folgend durchgeführt werden, so wird diese als ein einziger Vorgang betrachtet.
4. Ein Luftfrachtführer, der ein Ticket für die Beförderung auf Flugstrecken eines anderen Luftfrachtführers ausstellt, tritt lediglich als dessen Agent auf.
5. Jeglicher Haftungsausschluss und jegliche Haftungsbeschränkung des Luftfrachtführers gelten auch zu Gunsten seiner Agenten, Mitarbeiter und Vertreter, sowie auch für jede Person, dessen Fluggerät der Luftfrachtführer oder dessen Agenten, Mitarbeiter und Vertreter nutzen, um die Beförderung durchzuführen.
6. Der Luftfrachtführer kann die Beförderung verweigern, wenn der entsprechende Tarif nicht bezahlt oder wenn das Ticket auf illegale Weise erworben wurde. Der Luftfrachtführer hat außerdem das Recht, die Mitnahme eines Passagiers abzulehnen oder jemanden des Flugzeugs zu verweisen, wenn dieser die Sicherheit des Fluges oder die der anderen Passagiere gefährdet.
7. Der Luftfrachtführer verpflichtet sich dazu, alles in seiner Macht stehende zu tun, um den Passagier und sein Gepäck angemessen pünktlich zu befördern. Die Einhaltung der im Flugplan oder einer anderen Veröffentlichung angegebenen Flugzeiten kann nicht garantiert werden und bildet keinen Bestandteil dieses Vertrages. Bei Bedarf kann sich der Luftfrachtführer ohne vorherige Ankündigung durch einen anderen Luftfrachtführer vertreten lassen, Fluggeräte Dritter verwenden oder im Ticket aufgeführte Zwischenstopps ändern oder streichen, wenn dies erforderlich sein sollte. Es besteht die Möglichkeit, Änderungen an den Flugplänen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Der Luftfrachtführer übernimmt nicht die Verantwortung, den Anschluss an einen weiteren Flug zu garantieren.
8. Jeder Passagier, der seinen Flug nicht antritt oder zu spät am Boarding Gate erscheint, verliert seinen Fluganspruch oder kann das Ticket zu einem anderen Zeitpunkt nutzen, sofern der erworbene Tarif dies erlaubt.
9. Kein Agent, Mitarbeiter oder Vertreter des Luftfrachtführers hat die Befugnis jegliche Bestimmung dieses Vertrags abzuändern oder für nichtig zu erklären.
10. Die Flüge, aus denen sich die gesamte Flugroute zusammensetzt, müssen in der vorab festgelegten Reihenfolge abgeflogen werden. Der Luftfrachtführer wird jedem Passagier, der diese Reihenfolge nicht einhält, den Abflug verweigern. Aus demselben Grund wird der Luftfrachtführer auβerdem Passagieren den Abflug verwehren, falls diese einige der im Ticket aufgeführten Strecken nicht angetreten haben. Der Passagier nimmt zur Kenntnis, dass sein Ticket, im Falle dass er einige der in seinem Flugplan angegebenen Strecken nicht fliegt, seine Gültigkeit komplett verliert. Die restlichen Flugreservierungen werden automatisch gestrichen, ohne dass eine Rückerstattung in irgendeiner Form erfolgt, auβer die Tarifbestimmungen Ihres Tickets erlauben dies. Ohne Beschränkung auf diesen besonderen Fall kann der Passagier also, beispielsweise wenn er die erste für seine Reiseroute festgelegte Flugstrecke (Hinflug) nicht antritt, keine weitere Strecke (Weiter- oder Rückflug) mehr fliegen.
11. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen gelten für das Flugticket die dem Tarif entsprechenden Bedingungen, was Datums- oder Namensänderungen, Neuausstellungen und Rückerstattungen betrifft.
Gefährliche Gegenstände im Gepäck
1. Der Luftfrachtführer muss den Transport von Gegenständen und gefährlichen Substanzen, die ein schwerwiegendes Risiko für die Gesundheit, Sicherheit oder das Eigentum darstellen, im Handgepäck oder eingecheckten Gepäck verweigern. Es handelt sich dabei um:
2. Mit dem Ziel über die Sicherheit des Fluges zu wachen und die gültigen Normen einzuhalten, kann der Luftfrachtführer und das Sicherheitspersonal dem Passagier am Flughafen gefährliche Gegenstände und Substanzen abnehmen, um diese zu zerstören, wenn dieser solche im eingecheckten oder Handgepäck mit sich führt.
3. Für Medikamente und Toilettengegenstände existiert eine erlaubte Höchstmenge, die der Passagier mitführen darf. Bevor Sie diese in Ihr Gepäck geben, informieren Sie sich bitte bei den Mitarbeitern der Fluggesellschaft.
4. Viele der oben genannten Gegenstände, können unter bestimmten besonderen Bedingungen mit dem Flugzeug transportiert werden, wenn die Mitnahme angemeldet ist und unter Entrichtung der entsprechenden Frachttarife geschieht.
Erlaubtes Gepäck
Als Gepäck gelten ausschlieβlich persönliche Gegenstände, die Sie auf Ihrer Reise benötigen.
Routen |
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|---|---|---|---|
| Gilt für nationale Strecken innerhalb Chiles, Ecuadors, Perus und Argentiniens, Flüge zwischen verschiedenen südamerikanischen Ländern, Flüge zwischen Südamerika und der Karibik, Flüge von/nach Tahiti, Flüge von/nach Europa (auβer Flüge, die Strecken zwischen Lima und Europa oder zwischen Guayaquil und Europa beeinhalten), und Flüge zwischen Australien und Neuseeland. | |||
| Serviceklasse | Gepäckstücke | Maximalgewicht | Gröβe je Gepäckstück |
| Premium Economy / Premium Business | 3 | Je 23 Kilo | 158 cm |
| Economy | 2 | Insgesamt 23 Kilo | 158 cm |
| Die Gröβe je Gepäckstück entspricht der Summe von Länge + Höhe + Breite des Gepäckstücks. | |||
| Routen | |||
|---|---|---|---|
Gilt für Flüge von den oder in die USA, von/nach Mexiko, Kanada, Australien, Neuseeland (ausgenommen zwischen Auckland und Sydney), Flüge zwischen Peru und Europa* und zwischen Ecuador und Europa* *(auβer Flüge, die die Strecke zwischen Santiago de Chile und Europa - oder entgegengesetzt - beinhalten) |
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| Serviceklasse | Gepäckstücke | Maximalgewicht | Gröβe je Gepäckstück* |
| Premium Economy / Premium Business | 3 | 23 quilos | 158 cm |
| Economy | 2 | 23 quilos | 158 cm |
| Die Gröβe je Gepäckstück entspricht der Summe von Länge + Höhe + Breite des Gepäckstücks. | |||
Gepäckstücke, die mehr als 45 Kilo wiegen und/oder mehr als 203 cm (Höhe + Länge + Breite) messen, müssen als Fracht aufgeben und die entsprechende Frachtgebühr entrichtet werden. Auf Routen nach Europa, Ozeanien und bei Anschlussflügen mit Iberia, British Airways oder Qantas, beträgt das maximal erlaubte Gewicht 32 Kilo.
Das erlaubte Freigepäck kann je nach Tarif, Kabine und Route variieren und wird in Stückzahlen ausgedrückt. Das Beförderungsunternehmen behält sich das Recht vor, die Freigepäckgrezen und die erlaubten Maβe der Gepäckstücke zu ändern. Die Beförderungs- und Tarifbestimmungen sind bei der entsprechenden Luftfahrtbehörden hinterlegt. Erfahren Sie mehr zu Freigepäck und den Übergepäckgebühren direkt bei der Fluggesellschaft oder unter www.lan.com.
Das Beförderungsunternehmen kann bei Überschreitung des Freigepäcks Gebühren erheben.
Handgepäck
Aus Sicherheitsgründen darf nur ein Gepäckstück in der Kabine mitgeführt werden. Die Maβe und das Gewicht müssen ermöglichen, dieses in den Fächern über den Sitzen oder unter diesen zu verstauen. Das Gepäckstück darf in der Economy Class nicht mehr als 8 Kilo und in der Premium Business oder Premium Economy Class maximal 16 Kilo wiegen und seine Maβe dürfen nicht mehr als insgesamt 115 cm (55 cm Länge + 35 cm Höhe + 25 cm Breite) betragen.
Hinweis zu Überbuchungen
Im Falle von Überbuchungen kann es vorkommen, dass auf einigen Flügen mehr Plätze gebucht sind, als die Kapazität des Flugzeugs erlaubt. Aus diesem Grunde kann es geschehen, dass für einen Passagier mit einer bestätigten Buchung auf einem Flug kein Platz mehr besteht. In diesem Fall können zunächst, um die Situation zu bereinigen, Passagiere gesucht werden, die freiwillig auf Ihren bestätigten Platzanspruch verzichten. Falls sich jedoch niemand dazu bereit erklärt, kann sich die Gesellschaft gezwungen sehen, einigen Passagieren das Boarding zu verweigern, die im Gegenzug einen Anspruch auf Entschädigung erhalten, sofern sie sich rechtzeitig zum Abflug eingefunden haben. Im Falle von Überbuchungen finden die gesetzlichen Regelungen, Tarifregelungen und Konventionen des jeweiligen Landes Anwendung.
Rauchverbot
Die Gesellschaft ordnet an, dass auf allen ihren Flügen das Rauchen verboten ist.
Hinweis
Wenn die Reise eines Passagiers in einem anderen Land als dem Abflugland endet oder einen Zwischenstopp dort hat, findet das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag Anwendung, das wenn nötig reguliert, wo die Haftungsbeschränkungen des Luftfrachtführers bei Tod oder Verletzung von Personen und bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks liegen. Siehe dazu auch die Anmerkung "Hinweise für internationale Passagiere im Bezug auf die Haftungsbeschränkung" und "Hinweis zu Haftungsbeschränkungen beim Gepäck", die dem Passagier durch den Luftfrachtführer zur Verfügung gestellt werden.
Sonderbedingungen des internationalen Beförderungsvertrags
1. Eine Beförderung, die sich auf diesen Vertrag bezieht, ist den Normen und Haftungsbeschränkungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag unterworfen, außer es handelt sich um keine „Internationale Beförderung“, so wie sie in dieser Vereinbarung definiert ist.
2. Unbeschadet dessen unterliegt die Beförderung oder jeder andere Service, den der Luftfrachtführer gewährt, : (I) den allgemeinen Flugticketregelungen; (II) den entsprechenden Tarifbestimmungen; (III) den Beförderungsbedingungen, die der Luftfrachtführer bestimmt, und den anderen Regelungen, die mit diesem Vertrag verbunden sind, (welche in den Büros des Luftfrachtführers konsultiert werden können), außer im Falle einer Beförderung von einem Punkt innerhalb der USA oder Kanada zu einem Ort außerhalb dieser Länder, wofür die dort gültigen Tarife Anwendung finden.
3. Das aufgegebene Gepäck wird gegen Vorlage des Gepäckscheins ausgehändigt. Falls das Gepäck auf einem internationalen Flug beschädigt wurde, muss die Reklamation sofort schriftlich nach Bemerken des Schadens eingereicht werden bzw. jedoch spätestens 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks; bei Verspätungen des Gepäcks muss die Reklamation innerhalb von 21 Tagen nach Übergabe des Gepäcks vorgelegt werden. Im Bezug auf den vorangegangen Absatz versteht sich unter „Verspätung“ jede Verzögerung, was den Erhalt des Gepäcks betrifft, für die der Luftfrachtführer direkt verantwortlich ist.
4. Das Ticket ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig, außer es wurde darauf oder in den Tarifbestimmungen des Luftfrachtführers, in den Beförderungsbedingungen oder den dazugehörigen Regelungen etwas anderes vermerkt. Nach dieser Frist verliert das Ticket seinen gesamten Wert. Der Beförderungstarif aufgrund dieses Vertrags kann jederzeit vor Beförderungsbeginn Änderungen unterworfen werden.
5. Der Passagier muss die Reiseanforderungen, die jegliche Behörde vorschreibt, einhalten und die notwendige Dokumentation für Ausreise, Einreise, usw. vorlegen.
6. Der Passagier hat sich zur vom Luftfrachtführer angegebenen Uhrzeit am Check-in-Schalter einzufinden. Falls keine Zeit angegeben wurde, sollte man rechtzeitig genug eintreffen, um die Abflugformalitäten abzuwickeln, mindestens jedoch 2 Stunden vor Abflug.
Hinweise für internationale Passagiere zur Haftungsbeschränkung
1. Abgesehen von vereinbarten Sonderregelungen oder gültigen Gesetzen wird die zivile Haftungspflicht von LAN PERU auf internationalen Flügen durch das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag geregelt.
2. LAN PERU erklärt, sich bei Beförderungen, die durch das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag geregelt werden, nicht auf die zivilen Haftungsbeschränkungen zu berufen, die im Artikel 22(1) festgesetzt werden, wenn es sich um Schadensersatzforderungen wegen Todes oder Verletzungen von Personen handelt. Bei dieser Art von Haftungsfällen nimmt LAN PERU auch nicht den Artikel 20(1) des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag in Anspruch, sofern es sich um Schadensersatzforderungen handelt, die 100.000 DEG nicht überschreiten. Abgesehen von den hier aufgeführten Punkten kann LAN PERU die restlichen Schutzartikel des Abkommens nutzen und die Mittel einsetzen, die gegenüber Dritten angebracht sind.
3. Bei LAN PERU Flügen von und in die EU wird LAN PERU ohne Verzögerung und spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der Identität der Person, die Anrecht auf eine Entschädigung hat, im Verhältnis zum erlittenen Schaden einen Vorschuss auf die Entschädigungszahlung leisten, um für die Deckung der Bedürfnisse der Person mit Entschädigungsanspruch aufzukommen. Diese Vorschüsse bedeuten keinesfalls ein Schuldeingeständnis, können auf zukünftige Zahlungen angerechnet werden, sind jedoch nicht rückerstattungsfähig, außer wenn der Schaden von einem Passagier oder der betroffenen Person selbst verursacht wurde, oder wenn sich herausstellt, dass letztere keinen Entschädigungsanspruch besaß.
Hinweis zur Haftungsbeschränkung bei Gepäck
Die Haftungsverpflichtung des Luftfrachtführers wegen Verlust, Verspätung oder Beschädigung des Gepäcks ist beschränkt, auβer wenn im voraus sein Wert deklariert wurde und die zusätzlichen Gebühren entrichtet wurden. Bei den meisten internationalen Flügen liegt die Haftungsgrenze für das betroffene eingecheckte Gepäck bei US$ 9.07 je Pfund (US$20.00 je Kilo). Bei bestimmten vom Luftfrachtführer festgelegten Gegenständen ist es nicht möglich, einen zusätzlichen Wert zu deklarieren.
Hinweis
Wenn die Reise zwischen Orten innerhalb der Republik Perus stattfindet, finden der nationale Passagierluftbeförderungsvertrag und das Luftfahrtgesetz Perus und dessen Bestimmungen Anwendung, welche die Haftungsbeschränkungen des Luftfrachtführers bei Todesfällen oder Verletzung von Personen und bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks regeln.
Sonderbedingungen des nationalen Beförderungsvertrags
1. Das peruanische Luftfahrtgesetz regelt den Beförderungsvertrag zusätzlich und genießt Vorrang im Bezug auf unverzichtbare Belange für beide Seiten.
2. Unbeschadet dessen unterliegt die Beförderung oder jeder andere Service, den der Luftfrachtführer gewährt, : (I) den allgemeinen Flugticketregelungen; (II) den entsprechenden Tarifbestimmungen; (III) den Beförderungsbedingungen, die der Luftfrachtführer bestimmt, und den anderen Regelungen, die mit diesem Vertrag verbunden sind, (welche in den Büros des Luftfrachtführers konsultiert werden können).
3. Der Passagier hat sich mindestens eine Stunde vor Abflug am Check-in-Schalter am Flughafen einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, demjenigen Passagier das Boarding und die Beförderung zu verweigern, der nicht zur angegebenen Zeit erscheint.
4. Dieses Ticket ist ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig, außer es wurde darauf oder in den Tarifbestimmungen oder den dazugehörigen Regelungen etwas anderes vermerkt. Nach Ablauf dieses Jahres verliert das Ticket seinen gesamten Wert. Der Beförderungstarif kann laut dieses Vertrags jederzeit vor Beförderungsbeginn abgeändert werden.
Hinweis zur Haftungsbeschränkung bei Gepäck
Die Haftungsverpflichtung des Luftfrachtführers wegen Verlust, Verspätung oder Beschädigung des Gepäcks ist beschränkt, auβer wenn im voraus sein Wert deklariert wurde und die zusätzlichen Gebühren entrichtet wurden. Laut Luftfahrtgesetz liegt die Haftungsgrenze für den Luftfrachtführer bei maximal 17 DEG je registriertem Kilo Gewicht. Bei bestimmten vom Luftfrachtführer festgelegten Gegenständen ist es nicht möglich, einen zusätzlichen Wert zu deklarieren.