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Sonderservice
Informieren Sie sich über die Sonderleistungen, die LAN Passagieren mit besonderen Bedürfnissen bietet und bestellen Sie sie in unserem Contact Center oder in LAN-Filialen.
Personen, die irgendeinen speziellen Service benötigen, können nicht über LAN.com einchecken.
Passagiere mit besonderen medizinischen Bedürfnissen
Inkubatoren
Wenn ein Kleinkind während der Reise einen Inkubator benötigt, muss dieser Service 48 Stunden im Voraus beantragt werden. Ausgenommen hiervon sind die nationalen Flüge in Peru, wo man den Antrag 24 Stunden vor Abflug stellt, indem man unser Contact Center anruft oder in ein LAN-Büro geht. Der Inkubatorservice ist verfügbar auf allen unseren Strecken mit Ausnahme der der von LAN Argentina und LAN Ecuador betriebenen nationalen Flüge. Zur Nutzung des Inkubators muss man ist ein ärztliches Attest vorzuweisen und es bedarf einer qualifizierten Begleitperson (Arzt, Krankenschwester oder Hebamme). Die Rückgabe des leeren Inkubators ist Verantwortung des Passagiers oder der Gesundheitseinrichtung, die den Dienst beantragt und muss innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft über LANCARGO vollzogen werden.
Liegen
Passagiere, die aus Gesundheitsgründen in horizontaler Position reisen müssen, können 48 Stunden vor Flugbeginn telefonisch in unserem Call Center oder in den LAN-Büros eine Liege beantragen. Dieser Service ist verfügbar auf den nationalen Strecken in Chile und Peru und auf den Flügen zur Basis Mount Pleasant. Zur Nutzung der Liege muss der Passagier 90 Minuten vor der normalen Zeit des Erscheinens am Flughafen sein und mit einem qualifizierten Begleiter reisen (Arzt oder Krankenschwester), außer ein ärztliches Attest besagt Gegenteiliges.
Rollstühle
a) Eigener Rollstuhl
Jene Passagiere, die sich in Ihrem Rollstuhl bis zur Eingangstür des Flugzeugs begeben müssen, dürfen diesen kostenlos im Flugzeugrumpf mitführen, ohne dass er zum Freigepäck dazu gerechnet wird. Dies gilt ebenfalls für andere Hilfsmittel, wie Krücken. Rollstühle können mit normal aufgepumpten Reifen befördert werden. Es ist also nicht nötig, die Luft aus den Reifen zu lassen. Um einen besseren Service bieten zu können, fordern wir Sie dazu auf, unser Contact Center oder ein LAN Verkaufsbüro bis zu 24 Stunden vor Abflug darüber zu informieren, dass Sie einen Rollstuhl mitführen und wir bitten Sie, sich 1 Stunde früher, als regulär für Ihren Flug vorgesehen, am Flughafen einzufinden.
Es werden Rollstühle oder batteriebetriebene Bewegungshilfsmittel akzeptiert, welche folgende Abmessungen nicht überschreiten: 90 cm Breite; 90 cm Länge; 90 cm Höhe und maximal 50 kg Gewicht. Rollstühle, die dieses Gewicht bzw. diese Abmessungen überschreiten, werden nicht akzeptiert. Setzen Sie sich für deren Transport bitte mit LAN CARGO in Verbindung, um zu erörtern, ob die Beförderung auf Kosten des Passagiers als Fracht machbar wäre.
b) Rollstühle auf dem Flughafen
Falls ein Rollstuhl für den Transport auf dem Flughafen benötigt wird und der Passagier keinen hat, kann dieser 48 Stunden im Voraus telefonisch in unserem Call Center oder in den LAN-Büros. Der frühzeitige Antrag hilft uns, einen angemessenen Service zu bieten, doch auf einigen Flughäfen gibt es eine so hohe Nachfrage, so dass empfohlen wird, bei Ankunft das LAN-Personal über den Antrag auf einen Rollstuhl zu informieren, damit man so schnell wie möglich einen erhält. Der Service wird von unseren Schaltern je nach Wunsch bis zur Boardingtür, zur Flugzeugtür oder bis zum Sitzplatz geboten. Nach der Landung wird der Service bis zum Terminalausgang geboten, wobei der Parkplatz nicht eingeschlossen ist.
Sauerstoff
a) Von LAN bereitgestellter medizinischer Sauerstoff
Dieser Service ist ausschließlich auf nationalen Flügen in Chile und Peru verfügbar und wird 48 Stunden im Voraustelefonisch in unserem Call Center oder in den LAN-Büros beantragt. Wenn der Passagier allein reist, muss er ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass er sich den Sauerstoff selbst verabreichen kann. Anderenfalls muss der Passagier begleitet reisen. Die Kosten für jede Flasche Trockensauerstoff liegt bei 30.000 chilenischen Pesos in Chile und bei US$50 auf nationalen Flügen in Peru.
b) Vom Passagier mitgebrachter Sauerstoff
Passagiere, die auf dem Flug medizinischen Sauerstoff benötigen, können mit einem tragbaren Sauerstoffkonzentrator (POC) folgender Marken und Modelle reisen:
- Airsep "Lifestyle," Hersteller Airsep Corporation.*
- Inogen One, Hersteller Inogen Corporation.
- Airsep "Freestyle", Hersteller Airsep Corporation
- SeQual Eclipse, Hersteller SeQual Technologies Inc.*
- Respironics Evergo, Hersteller Respironics Inc.
- Delphi Medical System RS00400.
- Invacare XPO2, Hersteller Invacare Corporation.
- iGo de DeVilbiss Healthcare.*
- LifeChoice, Hersteller International Biophysics Corporation.*
- Inogen One G2, Hersteller Inogen.*
- Independence Oxygen Concentrator, Hersteller Oxlife.*
- Invacare Solo 2.
*Passagiere, welche ständig, inklusive bei Start und Landung, einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator (POC) dieser Marken und Modelle benötigen, können ausschlieβlich in der Economy und Premium Economy Klasse reisen, wo der POC unter dem Vordersitz des Passagiers verstaut wird. In der Premium Business Kabine ist die Nutzung nicht erlaubt, da das Gerät nicht sicher untergebracht werden kann.
Passagiere mit einem POC müssen beim Check-in am Flughafen eine unterschriebene Erklärung vorlegen. Aufgrund der Luftfahrtverordnung muss für die Premium Business-Klasse ein ärztliches Attest vorgelegt werden, in dem bestätigt wird, dass der POC während Start und Landung ausgeschaltet werden darf. Die Luftfahrtverordnung untersagt den Einsatz anderer persönlicher Sauerstoffgeräte, einschließlich jener, die komprimierten oder flüssigen Sauerstoff enthalten, da sie als Gefahrstoffe eingestuft sind.
Boardingbedingungen für den Passagier
- Der POC mit Batterien müssen vom Passagier gestellt werden.
- Der Passagier muss rechtsverantwortlich (volljährig) oder mit einem Begleiter reisen, der es ist.
- Der Passagier muss in der Lage sein, die Alarmtöne des POC zu hören, die Alarmleuchten zu sehen und auf diese Alarme zu reagieren; oder er muss mit einem Begleiter reisen, der hierzu in der Lage ist.
- Der Passagier muss ausreichend Batterien mitführen, so dass er für einen Zeitraum, der 150% der planmäβigen Flugdauer (inklusive Zwischenstopps) entspricht, unabhängig von externer Stromzufuhr ist. Die Gesamtanzahl an Batterien schlieβt diejenigen, die sich im POC befinden, mit ein.
- Der Passagier muss sicherstellen, dass der POC und seine Batterien in gutem Zustand, unbeschädigt und ordnungsgemäß einzeln verpackt sind, so dass kein Kontakt zwischen den einzelnen Batterien besteht, damit diese gegen Beschädigungen oder Kurzschlüsse geschützt sind.
- Die Verweigerung des Boardings aufgrund der Nichterfüllung der Reisebedingungen stellt keinen Grund für eine Ausnahme von den Regelungen des mit dem Flugticket gekauften Tarifs dar.
- Der POC muss unter den Vordersitz passen.
- Die Nutzer des POC dürfen nicht in der Reihe am Notausgang oder auf einem Sitzplatz sitzen, der anderen Passagieren den Zugang zum Gang blockiert.
- Das an Bord bringen des POC ist kostenlos.
- LAN haftet nicht weder für die Bereitstellung von Batterien für den POC, noch für die Energieversorgung während des Fluges, die POC-Zusatzgeräte noch für ihren zustand.
- Die Mitnahme des POC ist zusätzlich zum erlaubten Standardhandgepäck.
- Auf Codeshare-Flügen (die von einer anderen Fluggesellschaft betrieben werden) kommt die Politik des jeweiligen Betreibers zur Anwendung.
Geistig oder psychisch behinderte Menschen
Passagiere, die aufgrund ihres Zustands Anweisungen nicht folgen können oder unter Persönlichkeits- oder Verhaltensstörungen leiden, müssen ein gültiges ärztliches Attest nicht mehr als 7 Tagen vor Abflug vorlegen. Je nach Diagnose und der Entscheidung des Arztes der Fluglinie kann verlangt werden, dass der Passagier mit einem Begleiter oder von einer medizinischen Fachkraft unterstützt reist. Falls ein Begleiter benötigt wird, muss dieser volljährig sein, fähig den behinderten Passagier zu unterstützen und in der Lage sowohl mit dem Passagier wie auch mit der Besatzung zu kommunizieren.
Blinde oder taube Passagiere
Passagiere mit Seh- oder Hörstörungen können kostenlos und ohne Anrechnung auf das Freigepäck für diesen Flug mit einem Blindenhund reisen. An Bord sind nur Blindenhunde erlaubt, die einen Maulkorb tragen, eine offizielle Plakette haben und für die die im Ziel- und in den Transitländern erforderliche Gesundheitsdokumentation vorliegt. Wenn der Passagier begleitet reist, kann er das Tier im Gepäckraum befördern lassen. Diesen Service bestellt man 48 Stunden im Voraus telefonisch in unserem Contact Center oder in einem LAN-Büro. Weitere Informationen hierzu finden im Kapitel Beförderung von Haustieren und Tieren.
Von Insulin abhängige Passagiere
Von Insulin abhängigen Passagieren, die an Bord spitze, medizinische Gegenstände, wie Nadeln, Lanzetten, Spritzen oder Insulin-Kartuschen benutzen müssen, teilen wir mit, dass in den Flugzeugen von LAN speziell dafür vorgesehene Entsorgungsbehälter vorhanden sind, um diese nach Gebrauch dort zu deponieren. Um die Sicherheit unserer Passagiere zu gewährleisten, dürfen diese Gegenstände nach Gebrauch weder in den Sitztaschen noch in den Müllbehältern in den Toiletten zurückgelassen werden.
