Über LANPASS
Lesen Sie alle nützlichen Informationen, um die Vorteile und Privilegien für LANPASS-Mitglieder voll auszuschöpfen.
Sammeln Sie Kilometer bei allen Flügen mit LAN und den verbundenen Fluggesellschaften und nutzen Sie die Leistungen der Airlines, die Teil der Allianz sind.
Nutzungsbedingungen
1. Definitionen
1.1 Vielfliegerprogramm, LANPASS-Programm, Programm oder LANPASS: ist das Vielfliegerprogramm von LAN, mit dessen Hilfe bei Reisen auf allen Flugrouten von LAN und den Partnerfluggesellschaften und bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von anderen Partnerunternehmen Kilometer gesammelt werden können. Dies alles ist den Nutzungsbedingungen und -voraussetzungen, die im Anschluss erläutert werden, unterworfen.
1.2 Mitglied des LANPASS-Programms oder Mitglied: ist die Person, die die Voraussetzungen für das Programm erfüllt, die das Anmeldeformular ausgefüllt und es in irgendeiner der unter Punkt 2.2. festgesetzten Formen eingereicht hat, deren Antrag von LANPASS akzeptiert wurde und deren Eigenschaft als Mitglied weder widerrufen noch nach den Vorgaben der vorliegenden Regelungen ungültig ist. Im Falle der LANPASS Kategorien Premium, Premium Silver und Comodoro erscheint der Name des Mitglieds auf seiner Mitgliedskarte mit der entsprechenden Mitgliedsnummer, die gleichzeitig die Kontonummer darstellt. D.h. jedes Mitglied des Programms besitzt ein Konto, auf dem LANPASS Kilometer gesammelt werden. Jedes Konto besteht nur für eine einzelne Person und erkennt nur einen einzigen Kontoinhaber an, wobei es nicht möglich ist, zusätzliche Mitglieder aufzunehmen.
1.3 LANPASS-Kilometer oder schlicht Kilometer: ist die Maßeinheit des LANPASS-Programms. Ihre Eigenschaften werden unter dem Punkt 6 dieses Regelwerkes definiert. Diese Kilometer können gegen Flugtickets oder andere Serviceleistungen, die das LANPASS Programm in seinen zu diesem Zweck speziell erstellten Nutzungsbedingungen festsetzt, eingelöst werden. Diese Nutzungsbedingungen sind Teil des vorliegenden Regelwerkes.
1.4 Kontostand: Mitglieder können auf Informationen zu ihrem LANPASS Kontostand zugreifen, indem sie sich registrieren und die entsprechende Sitzung unter www.lan.com/lanpass starten. Dieser Kontostand stellt das einzige gültige Informationsmedium dar, was die Anzahl der gesammelten, eingelösten und in Kürze verfallenden Kilometer betrifft.
1.5 Mitgliedskarte oder LANPASS-Karte: ist der Mitgliedsausweis, der die Art der Mitgliedschaft am LANPASS-Programm bescheinigt. Diese wird ausschlieβlich für die Mitgliedskategorien Premium, Premium Silver und Comodoro ausgestellt und von LANPASS direkt an die Mitglieder ausgegeben, sobald sie die entsprechende Kategorie erreicht haben, ohne dass diese beantragt werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass LANPASS die Karte an diejenige Adresse sendet, die das teilnehmende Mitglied in seinem LANPASS Konto angegeben hat. Es ist die Pflicht des Mitglieds diese gegebenenfalls zu gelegener Zeit zu aktualisieren.
1.6 oneworld® Fluggesellschaften: sind die Fluggesellschaften, abgesehen von LAN, die zur oneworld® Allianz gehören, deren Flüge das Sammeln von Kilometern und/oder die Nutzung von Prämien des LANPASS Programms und von Privilegien, die die Allianz bietet und die unter www.oneworld.com verfügbar sind, erlauben. Dies alles ist den Nutzungsbedingungen und -voraussetzungen dieses Regelwerkes und jenen, auf die diese Fluggesellschaften verweisen, unterworfen. Die mit oneworld® Fluggesellschaften gesammelten Kilometer erlauben die Qualifikation für eine höhere LANPASS Mitgliedskategorie. In jedem Falle variiert die Art der Qualifikation durch die mit oneworld Fluggesellschaften gesammelten Kilometer je nach Fluggesellschaft.
1.7 Partnerfluggesellschaften: sind die Fluggesellschaften, abgesehen von LAN und den oneworld® Fluggesellschaften, welche ein bilaterales Abkommen mit LANPASS haben und deren Flüge das Sammeln von Kilometern und/oder die Nutzung von Prämien des LANPASS Programms erlauben. Dies alles ist den Nutzungsbedingungen und -voraussetzungen dieses Regelwerkes und jenen, auf die diese Fluggesellschaften verweisen, unterworfen. Die mit Partnerfluggesellschaften gesammelten Kilometer erlauben keine Qualifikation für eine höhere LANPASS Mitgliedskategorie.
1.8 Partnerunternehmen: sind alle am LANPASS-Programm teilnehmenden Unternehmen, außer den Partnerfluggesellschaften, deren Dienstleistungen, das Sammeln von Kilometern und/oder die Nutzung von Prämien oder Privilegien des LANPASS-Programms erlauben. Dies alles ist den Nutzungsbedingungen und -voraussetzungen dieses Regelwerkes und jenen, auf die diese Partnerunternehmen verweisen, unterworfen.
1.9 Prämien: sind jene Flugtickets oder andere Serviceleistungen, die das LANPASS Programm bestimmt, welche man gegen eingelöste LANPASS Kilometer erhalten kann. Diese werden unter www.lan.com/lanpass beschrieben.
1.10 Privilegien: es handelt sich dabei um jene Privilegien, die das LANPASS Programm Mitgliedern bestimmter Kategorien bietet. Der Genuss dieser erfordert keine Einlösung von LANPASS Kilometern, sondern der Anspruch entsteht rein aus der Zugehörigkeit zu der entsprechenden Kategorie.
1.11 Prämientabelle: ist die von LAN erstellte Tabelle, die die notwendigen LANPASS Kilometer angibt, um eine bestimmte Prämie und/oder ein bestimmtes Privileg einzulösen. Diese ist unter www.lan.com/lanpass verfügbar. Unbeschadet dessen kann LAN von Zeit zu Zeit Prämientabellen oder Kilometerangaben für andere Aktionen, spezielle Prämien oder Privilegien veröffentlichen.
1.12 Embargo: Zeitraum, in dem die Prämien und/oder Privilegien, die gegen LANPASS Kilometer eingelöst werden – ob bei LAN, bei oneworld® Fluggesellschaften, bei Partnerfluggesellschaften und/oder den Partnerunternehmen – nicht genutzt werden können. Die Embargozeiträume jeder Gesellschaft sind variabel und werden zu gelegener Zeit den Mitgliedern mitgeteilt.
1.13 Stop-Over: ist ein Aufenthaltspunkt zwischen der Start- und Zieldestination, an dem sich der Passagier eine bestimmte Zeit lang aufhalten kann, um später mit derselben Fluggesellschaft die Reise zu seiner Enddestination fortzusetzen.
1.14 Open-Jaw: Flug, bei dem die Zieldestination auf dem Hinflug eine andere als der Abflugort der Rückreise ist (Beispiel: Hinflug von Santiago nach New York, Rückflug von Los Angeles nach Santiago).
1.15 Zwischenlandung: ist einer technischer Halt zwischen der Start- und Zieldestination, während dem der Passagier (im Allgemeinen für kurze Zeit) im Flugzeug oder am Flughafen verweilt, um dann die Reise zu seinem Zielort fortzusetzen.
1.16 Umsteigepunkt: ist ein Aufenthalt zwischen der Start- und Zieldestination, an dem das Flugzeug gewechselt wird, um dann mit derselben Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft, die ein gültiges Kooperationsabkommen mit LAN besitzt, die Reise zum Zielort fortzusetzen.
1.17 Segment: Als Segment bezeichnet man einen Direktflug zwischen zwei Orten, der Zwischenlandungen beinhalten kann oder nicht.
1.18 Upgrade: erlaubt einem Passagier den Zutritt zur nächsthöheren Kabinenklasse, ohne dass er ein Ticket für diese erworben hat.
1.19 Vermarkteter Flug: ist ein Flug, der direkt oder indirekt von LAN verkauft und vermarktet wird. Allerdings kann der Flug von dieser oder einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
1.20 Durchgeführter Flug: ist ein Flug, der in einem von LAN betriebenen Fluggerät durchgeführt wird. Allerdings kann dieser direkt oder indirekt von dieser oder einer anderen Fluggesellschaft verkauft oder vermarktet worden sein.
1.21LANPASS Servicegebühr: Servicegebühr, die für Einlösungen über das LAN Contact Center, über LAN Verkaufsbüros oder Reisebüros für jede ausgestellte Prämie fällig wird.Falls die Prämie über www.lan.com eingelöst wird, wird keine LANPASS Servicegebühr fällig. Die LANPASS Servicegebühr versteht sich zusätzlich zu den anfallenden Flughafensteuern und –gebühren und variiert je nach eingelöstem Prämientyp und dem Ausstellungsland. Details dazu finden Sie in der Rubrik LANPASS Gebühren, die unter www.lan.com veröffentlicht ist.
1.22 Passwort: entspricht der zwischen 6- und 8-stelligen persönlichen Identifikationsnummer, die LANPASS seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt oder die das Mitglied bestimmt und von LANPASS genehmigen lässt. Es liegt ausschlieβlich in der Verantwortung des Mitglieds jederzeit über die Vertraulichkeit und Sicherheit seines Passwortes zu wachen. Das Passwort kann von einem zukünftigen LANPASS Mitglied bei dessen Anmeldung bei www.lan.com bestimmt werden oder das Passwort wird Ihnen, in der E-mail, die Sie im Programm willkommen heiβt, mitgeteilt. Dieses sollten Sie gegen ein persönlich bestimmtes Passwort austauschen.
Anmerkung: Um die Vertraulichkeit Ihres Passworts zu gewährleisten, notieren Sie dieses nirgends und vermeiden Sie offensichtliche bzw. gängige Daten oder Zahlenkombinationen, wir Ihr Geburtsdatum, die 4 ersten Ziffern Ihrer Ausweisnummer, Ihre Telefonnummer, etc .
1.23 Rückwirkende Sammlung: Sammlung von LANPASS Kilometern, die Sie bereits mit LAN oder einer Partnerfluggesellschaft geflogen sind, die jedoch nicht auf Ihrem Kontoauszug erscheinen.
2. Aufnahmebedingungen
2.1 Mitglied im LANPASS Programm können - unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Wohnort - nur über 2 Jahre alte, natürliche Personen werden, sofern sie (i) alle Anforderungen des Programms erfüllen, (ii) das entsprechende Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben einreicht haben, womit sie alle Bestimmungen dieses Regelwerkes akzeptieren, und (iii) ausdrücklich vom LANPASS Programm akzeptiert wurden und ihr Status als Mitglied weder widerrufen noch nach den Vorgaben der vorliegenden Regelungen ungültig ist. Falls es sich um einen Minderjährigen handelt, muss sein gesetzlicher Vertreter an seiner Stelle handeln.
2.2 Der Antrag auf Aufnahme im LANPASS-Programm wird durch das Ausfüllen des entsprechenden Anmeldeformulars gestellt, das in LAN Verkaufsbüros und bei den Partnerunternehmen erhältlich ist. Außerdem kann die Anmeldung telefonisch beim LAN Contact Center oder über das entsprechende Formular im Internet unter www.lan.com geschehen.
2.3 Nachdem der Aufnahmeantrag bei LANPASS eingegangen ist, wird der Antragsteller durch eine E-mail an die von ihm angegebene Adresse im Programm willkommen geheißen und darüber informiert, dass er als Mitglied akzeptiert wurde. Falls der Antragsteller keine Bestätigung seiner Anmeldung erhält, sollte er LANPASS telefonisch kontaktieren, um sich über das Ergebnis des Antrags zu informieren.
2.4 Diese Willkommens-Email liefert die grundlegenden Informationen zum Programm und bestätigt die Mitgliedsnummer des neu angemeldeten LANPASS Mitglieds.
2.5 LANPASS Kilometer, die vor der ausdrücklichen Aufnahme eines Antragstellers gesammelt wurden, können nicht gegen Prämien eingelöst werden, außer diese Person ist zwischenzeitlich ausdrücklich als Mitglied akzeptiert worden.
2.6 Die Korrektheit der Daten, die im Aufnahmeantrag oder bei einer Aktualisierung angegeben werden, liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Mitglieds. Mitglieder sind für alle Schäden verantwortlich, die sich aus der Inkorrektheit oder Ungenauigkeit der durch diese an LANPASS übermittelten Informationen ergeben können.
2.7 Bei der Postadresse, die von dem Mitglied angegeben wird, darf es sich weder um ein Postfach noch um eine Adresse, die nicht regulär von der Post bedient wird, handeln. LANPASS lehnt jede Verantwortung für die nicht ordnungsgemäße Zustellung von Postsendungen an solche Adressen ab.
2.8 Jede LANPASS-Mitgliedskarte ist streng persönlich und nicht übertragbar. Jeder unangemessene, unsachgemäße oder gegen die Bestimmungen dieses Regelwerks verstoßende Gebrauch einer LANPASS-Mitgliedskarte kann den Ausschluss aus dem LANPASS Programm bedeuten und die Löschung aller angesammelten LANPASS Kilometer zur Folge haben. Dies gilt unbeschadet der sonstigen rechtlichen Schritte, die in einem solchen Fall eingeleitet werden.
2.9 Der Antragsteller und/oder das Mitglied erkennen an und akzeptieren, die einzige Person zu sein, die für jeglichen Geldbetrag verantwortlich ist, der in Form u.a. von Steuern, Gebühren und Rechten an irgendeine natürliche oder juristische, öffentliche oder private Person entrichtet werden muss. Dies kann Konsequenz aus der Sammlung oder Nutzung von LANPASS Kilometern, aus der Aufnahme im LANPASS Programm oder aus der Nutzung einer Prämie oder eines Privilegs desselben sein.
2.10 Jede Änderung der angegebenen Daten muss unter Identitätsprüfung telefonisch über das LAN Contact Center oder über die Website von LAN angefordert werden. Es werden keine Änderungsmitteilungen auf anderem Wege akzeptiert.
2.11 Es ist nur ein Konto pro Mitglied erlaubt. Falls zwei oder mehr Konten existieren sollten, werden die neueren gelöscht. Alle LANPASS Kilometer, die auf den gelöschten Konten angesammelt waren, werden auf das Originalkonto übertragen, vorausgesetzt dass diese Kilometer nicht auf beiden Konten gutgeschrieben waren.
2.12 LANPASS erlaubt die Abtretung von LANPASS Kilometern von einem Konto auf ein anderes des LANPASS Programms unter Entrichtung einer monetären Gebühr für den Abtretungsservice. Der Verkauf von LANPASS Kilometern oder von den damit verbundenen Prämien ist auf allen Wegen oder Kanälen, inklusive im Internet, streng verboten. Die Bestimmungen für die Abtretung von Kilometern von LANPASS Kundenkonten sind unter Punkt 7 dieses Regelwerks zu finden.
2.13Um eine Prämie zu beantragen, ist es nicht möglich, LANPASS Kilometer von verschiedenen LANPASS Konten zu bündeln. D.h. wenn das Mitglied zum Zeitpunkt der Beantragung der Prämie oder des Privilegs nicht genügend Kilometer besitzt, können keine Kilometer von anderen Konten genutzt werden, ausgenommen in den folgenden Fällen: Bei ungenügend Kilometern können Sie
(i) die Kilometerdifferenz über die Website von LAN erwerben. Dies gilt bis zu einem Kaufwert von 100.000 Kilometern pro Kalenderjahr;
(ii) LANPASS Kilometer durch Überschreibung von einem anderen Konto erhalten, sofern dies gemäβ den Bestimmungen dieses Regelwerks und seiner Anhänge geschieht;
(iii) Punkte von Programmen von Partnerunternehmen einlösen.
2.14 Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars akzeptiert das Mitglied ausdrücklich regelmäβig Informationen zum Programm und andere Mitteilungen von LAN, die mit dem LANPASS Programm verbunden sind oder nicht, an seine Email-Adresse, an sein Handy oder an seine Postadresse zu erhalten.
2.15 Die Form und Häufigkeit der Versendung von Informationen zum LANPASS Programm, Informationen zu Prämien oder Privilegien und andere Mitteilungen bleibt LAN freigestellt, wobei als Kommunikationsmedien physische (wie öffentliche oder private Postsendungen) oder elektronische (wie E-mails, SMS oder andere) möglich sind.
2.16 Zusätzlich zu den im vorangegangenen Abschnitt genannten Bedingungen akzeptiert der Antragsteller oder das Mitglied durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars, dass LAN frei über die in diesem Formular angegebenen Daten zu Gunsten des Programms, von LAN oder Dritten, die Geschäftsabkommen mit LANPASS haben, verfügen kann. Davon unbeschadet bleiben die Vorschriften der geltenden Gesetzgebung zum Schutze von persönlichen Daten. Es stellt eine wesentliche Bedingung für die Teilnahme am LANPASS Programm dar, dass die Kilometersammlung gemäβ den Nutzungsbedingungen dieses Programms geschieht und die geltenden Regelungen vollständig eingehalten werden.
2.17 Die Mitgliedskarte und das Passwort gelten ausschlieβlich für den persönlichen Gebrauch durch den Karteninhaber. Die Übertragung oder Übergabe an eine andere Person, unabhängig um wen es sich handelt, ist verboten. Bei Verlust, Nichtauffinden, Diebstahl, Raub oder nicht genehmigten Gebrauch der Mitgliedskarte oder des Passwortes liegt es in der Verantwortung des Karteninhabers LANPASS unverzüglich zu verständigen. Das Mitglied ist der einzig Verantwortliche für jeden Gebrauch seiner Mitgliedskarte oder seines Passwortes bis LANPASS über den Verlust, das Nichtauffinden, den Diebstahl, Raub oder nicht erlaubten Gebrauch dieser benachrichtigt wird.
3. Stornierung der teilnahme eines mitglieds am programm
3.1 Die Teilnahme eines Mitglieds am LANPASS Programm endet in den folgenden Fällen sofort oder zu dem Zeitpunkt den LANPASS bestimmt:
3.1.1 Falls das Mitglied gegen eine der hier aufgeführten Nutzungsbedingungen verstößt oder wenn die Nutzung des LANPASS Programms oder die Kilometersammlung unter Verstoβ gegen ein Gesetz oder eine geltende Verordnung geschieht.
3.1.2 Falls das Mitglied wissentlich inkorrekte oder falsche Angaben (inklusive zu Flügen) macht. Sei es bei Anmeldung für das Programm oder bei Beantragung der entsprechenden Prämien und/oder Privilegien.
3.1.3 Falls das Mitglied nicht die Bedingungen des Beförderungsvertrags für Passagiere erfüllt (der für alle Passagiere Anwendung findet).
3.1.4 Falls das Mitglied einen unangemessenen oder unsachgemäßen Gebrauch von den ausgehändigten Kilometern, Prämien und/oder Privilegien macht.
3.1.5 Falls das Mitglied fällige Schulden bei LAN, ihren Tochter- oder Partnerunternehmen hat oder wenn Anzeichen für die Verwicklung des Mitglieds in Delikte gegen diese Gesellschaften bestehen, wie u.a. vorsätzlicher Scheckbetrug.
3.1.6 Auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds, den es jederzeit schriftlich aussprechen kann. Elite-Mitglieder müssen dabei außerdem ihre in der Mitte durchgeschnittene Mitgliedskarte beilegen.
3.1.7 Bei Ableben des Mitglieds.
3.1.8 In allen Fällen, in denen der Kunde nach Ermessen von LAN ein Vergehen oder eine Regelwidrigkeit begangen hat, welche gegen die Natur des LANPASS Regelwerks verstöβt.
3.2 Falls die Teilnahme am LANPASS Programm oder das Programm selbst, aus welchem Grund auch immer, endet, werden alle gesammelten Kilometer gelöscht und können unter keinen Umständen weder genutzt noch gegen Flugtickets und/oder Geld eingelöst werden.
4. Mitgliedskarte oder LANPASS-Karte
4.1 Die Mitgliedskarten für LANPASS Premium, LANPASS Premium Silver und LANPASS Comodoro besitzen diejenige Gültigkeit, die in den Details des Programms unter www.lan.com/lanpass angegeben ist. Die Gültigkeit kann gemäß den Angaben in Absatz 5 verändert werden. Für alle Bestimmungen dieses Regelwerkes gilt, dass das „Kalenderjahr“ dem Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember jeden Jahres entspricht.
4.2 Die Mitgliedskarten für LANPASS Premium, LANPASS Premium Silver und LANPASS Comodoro haben persönlichen Charakter und sind nicht übertragbar. Die damit verbundenen Privilegien werden lediglich dem Karteninhaber gewährt, es sei denn, die jeweiligen Nutzungsbedingungen für ein bestimmtes Privileg und/oder eine bestimmte Prämie geben etwas Gegenteiliges an.
4.3 Die Mitgliedskarte ist weder eine Kreditkarte noch ein Identifikationsdokument, so dass sie keine außer den in diesem Regelwerk aufgeführten Rechten gewährt.
4.4 Alle Mitgliedskarten sind exklusives Eigentum von LANPASS.
4.5 Das Mitglied hat die Pflicht, unverzüglich dem nächsten LAN Verkaufsbüro persönlich oder per Telefon mitzuteilen, dass seine Mitgliedskarte verloren oder gestohlen wurde. Nachdem LANPASS die Vorgeschichte des Falles evaluiert hat, kann innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung des Verlustes eine neue Karte ausgestellt werden, die an die im Programm registrierte Adresse gesendet wird.
5. Mitgliederkategorien
5.1 Das LANPASS Programm besitzt vier Mitgliederkategorien: (a) LANPASS, (b) LANPASS Premium, (c) LANPASS Premium Silver und (d) LANPASS Comodoro. Dabei existiert nur für die drei letzteren, die als Elite-Kategorien gelten, eine zugehörige Mitgliedskarte.
5.2 Die verschiedenen Mitgliederkategorien sind durch die Erfüllung der Anforderungen für die Zulassung zu jeder Kategorie bestimmt, die unter http://www.lan.com/es_cl/sitio_personas/lanpass/acerca_de_lanpass/categorias_socios/formas_calificar_comodoro.html beschrieben werden. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen, die die Kooperationsvereinbarungen mit Partnerunternehmen vorschreiben. Für weitere Informationen werfen Sie bitte einen Blick auf die Bestimmungen auf unserer Website www.lan.com/lanpass.
5.3 Für die Feststellung der zutreffenden Mitgliedskategorie werden keine LANPASS Kilometer gezählt, die bei Partnerunternehmen und/oder Partnerfluggesellschaften gesammelt wurden (außer das Gegenteil ist ausdrücklich angegeben). Auch nicht für die Qualifikation für Elite-Kategorien berücksichtigt werden mit Upgrade-Kupons in Business Class geflogene Segmente, unabhängig davon ob dies auf die Nutzung von Privilegien, auf den Kauf von LANPASS Kilometern oder eine andere Möglichkeit, die nicht in diesem Absatz erscheint, zurückzuführen ist.
5.4 Für die Feststellung der zutreffenden Mitgliedskategorie werden außerdem keine Strecken angerechnet, die mittels Prämien oder einer anderen Ticketart, die nicht für die Sammlung von LANPASS Kilometern qualifiziert ist, geflogen wurden. Dies beinhaltet, aber beschränkt sich nicht auf, folgende: alle Tickets, die als LANPASS Prämienticket ausgestellt wurden, andere Akionstickets, die kostenlos sind oder einen Tarifrabatt beinhalten. Tickets für Begleitpersonen, Charterflugtickets, ermäβigte Tickets für Reisebüroangestellte oder andere Personen, die in der Branche arbeiten, Tickets für Kleinkinder, Tickets, die für Gegenstände erworben wurden, die einen Sitz belegen, Tickets mit nicht veröffentlichten Tarifen, was Konsolidatortarife beinhaltet, und ausgestellte Tickets, die speziellen Bestimmungen unterworfen sind.
5.5 Sobald alle erforderlichen Voraussetzungen für die Qualifikation für eine höhere Mitgliedskategorie erfüllt sind, wird dieses Mitglied in diese Kategorie aufgenommen und bleibt in dieser für das entsprechende, restliche Kalenderjahr, in dem die Voraussetzungen erfüllt wurden, und ebenfalls für das darauf folgende Kalenderjahr.
5.6 Wenn Mitglieder nicht mehr die Anforderungen erfüllen, um die Zugehörigkeit zu einer Mitgliedskategorie zu verlängern, wechseln sie im darauf folgenden Jahr in die nächstniedrigere Kategorie, unabhängig davon, ob die Anforderungen dafür erfüllt werden.
5.7 Die Verlängerungen finden jedes Jahr am 31. März statt, wobei die vom Mitglied erfüllten Anforderungen im vorangegangenen Kalenderjahr berücksichtigt werden.
5.8 Es liegt im Ermessen von LANPASS einem Mitglied zu ermöglichen, in einer Kategorie zu bleiben oder in einen höhere aufzusteigen, auch wenn das Mitglied nicht alle notwendigen Anforderungen erfüllt. Jedoch ist es nicht möglich, in eine niedrigere Kategorie eingeordnet zu werden, wenn das Mitglied die Anforderungen erfüllt, um in der derzeitigen Kategorie zu bleiben.
5.9 Änderungen, was die Mitgliedskategorie betrifft, haben keinen Einfluss auf den Kilometerstand für die Einlösung von Prämien und umgekehrt.
5.10 Upgrade-Kupons und Privilegien, die aufgrund der Erfüllung der Anforderungen von Partnerunternehmen gewährt werden, können nicht mit Upgrade-Kupons und Privilegien, die aufgrund der Mitgliedschaft in einer Elite-Kategorie gewährt werden, verrechnet werden, auβer das Gegenteil ist ausdrücklich angegeben.
6. Kilometer
6.1 Die Maßeinheit des LANPASS Programms ist Kilometer.
6.2 Die Kilometer besitzen die folgenden Eigenschaften und sind den folgenden Bestimmungen unterworfen:
6.2.1 Sie besitzen keinen Handelswert, da sie weder umsetzbar sind noch gegen Geld oder etwas Anderes eingetauscht werden können.
6.2.2 Sie sind gemäβ den Angaben unter Punkt 7 des vorliegenden Regelwerks abtretbar.
6.2.3 Sie sind nicht übertragbar. Daher werden im Falle des Todes des Mitglieds das Konto und die gesammelten Kilometer gelöscht.
6.2.4 Sie können nicht gepfändet werden, da es sich um rein persönliche Rechte handelt, es sei denn das Gesetz oder ein Gerichtsbeschluss besagt etwas Gegenteiliges.
6.2.5 Sie können weder Objekt eines Rechtsstreits noch einer gerichtlichen Maßnahme sein und gehören ausschließlich dem Kontoinhaber als rein persönliches Recht.
6.2.6 Im Falle dass ein Mitglied die Rückerstattung eines ausgestellten Prämientickets fordert, muss eine Kilometergebühr entrichtet werden. Diese Gebühr variiert je nach Ticket und gemäβ der Information, die unter www.lan.com veröffentlicht ist. Die Rückerstattung eines ausgestellten Prämientickets setzt voraus, dass das ausgestellte Ticket noch gültig ist (der Gütigkeitszeitraum beginnt ab dem Datum der Ticketausstellung), dass diese spätestens am vorgesehenen Abflugdatum, ohne abgeflogene Teilstrecken geschieht, und dass die Kilometer, die für die Ausstellung genutzt wurden, bei Beantragung der Rückerstattung nicht abgelaufen sind.
6.2.7 Im Falle dass ein Mitglied die Rückerstattung einer Nicht-Flugprämie fordert, muss keine Kilometergebühr entrichtet werden. Es sei denn die Nutzungsbedingungen der entsprechenden Einlösung besagen etwas Gegenteiliges.
6.2.8 Prämien sind nicht indossierbar, daher können Sie nicht bei Gesellschaften genutzt werden, die nicht LAN oder oneworld® Fluggesellschaften oder Partnerfluggesellschaften sind. Außerdem können sie von keiner anderen Person genutzt werden, als von derjenigen, die vom Inhaber des Kontos bei der Einlösung angegeben wurde. Sobald ein Prämienticket ausgestellt ist, kann es ausschließlich bei der angegebenen Fluggesellschaft benutzt werden.
7. Abtretung von kilometern
7.1 Die Bestimmungen bezüglich Gebühren, Bedingungen, Funktionsweise und Verantwortungen, die bei der Abtretung von LANPASS Kilometer Anwendung finden, werden ausschlieβlich durch die Nutzungsbedingungen definiert, die den Mitgliedern bei Zugriff auf die online-Plattform für die Abtretung von Kilometern mitgeteilt werden, welche diese lesen und akzeptieren müssen, bevor die Transaktion durchgeführt werden kann.
7.2 Unbeschadet dessen wird, auβer bei ausdrücklicher Ausnahme, bei jeder Abtretung von LANPASS Kilometern eine Servicegebühr fällig, die das jeweilige Mitglied gemäβ den Angaben in den Bestimmungen dieser Plattform entrichten muss. Diese Kosten können nicht zurückerstattet werden.
7.3 Kilometer können lediglich von einem Lanpass-Konto zu einem anderen abgetreten werden, wobei diese Konten mindestens seit 10 Tagen bestehen müssen. Jedes Mitglied darf eine bestimmte Maximalanzahl an Kilometern von seinem Konto abtreten und kein Empfänger darf mehr abgetretene Kilometer von einem anderen Konto oder von einer Kombination aus verschiedenen Konten des LANPASS Programms innerhalb eines Kalenderjahres erhalten. Die Grenzwerte werden unter www.lan.com angegeben.-. Alle LANPASS Kilometer, die diesen Grenzwert überschreiten, werden weder von dem Mitgliedskonto abgebucht, noch auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben.
7.4 Jeder unangemessene Gebrauch der Kilometer oder der Plattform für die Abtretung von Kilometern gemäβ diesem Regelwerk und den auf der Abtretungsplattform veröffentlichten Bestimmungen oder jede inkorrekte Nutzung der Kilometer, sind Grund genug für eine sofortige Einziehung und den Verlust dieser Kilometer und können Anlass sein für den Verlust der gesamten Kilometer auf dem Konto des Mitglieds und dessen Ausschluss aus dem LANPASS Programm. Unbeschadet dessen können andere Maβnahmen und Rechte in Übereinstimmung mit dem Gesetz und diesem Regelwerk Anwendung finden.
7.5 Die Mindestabtretungssumme beträgt 1.000 Kilometer.Die abgetretenen Kilometer können gemäβ der allgemeinen Vorgaben für alle LANPASS Prämien oder Privilegien genutzt werden. Allerdings werden diese Kilometer nicht für die Bestimmung der Mitgliedskategorie des jeweiligen Mitglieds verrechnet und haben keinen Einfluss auf das Verfallen der Kilometer weder auf dem abtretenden Konto noch auf dem Empfängerkonto.
7.6 Was das Verfallen der abgetretenen Kilometer betrifft, so behalten diese das Ablaufdatum, das sie auf dem abtretenden Konto hatten, bei.
7.7 Es ist untersagt, jeglichen Gegenstand, Wert, Zins oder eine sonstige Gegenleistung für die abgetretenen Kilometer, ob direkt oder indirekt, zu überreichen oder zu erhalten. Ebenfalls gilt, wenn Kilometer, die von LANPASS gewährt wurden, (gegen Bezahlung oder auf andere Art) weiterverkauft, vertrieben, abgetreten oder für unsachgemäβe Zwecke benutzt werden, oder wenn eine Kilometerabtretung durch Missbrauch oder betrügerischen Gebrauch einer Kreditkarte oder andere gesetzeswidrige Mittel durchgeführt wurde, kann LANPASS nach freiem Ermessen die abgetretenen Kilometer stornieren, annullieren, sich weigern ihre Gültigkeit anzuerkennen und/oder die Transaktion rückgängig machen und dies mit allen verfügbaren Rechten und Mitteln durchsetzen. Sie akzeptieren, dass LANPASS die Möglichkeit hat, die entsprechenden, abgetretenen Kilometer von Ihrem oder dem Empfängerkonto abzubuchen. Sie sind einverstanden damit, voll und ganz zu kooperieren, sofern LANPASS angemessene Gesuche stellt, die mit Nachforschungen oder gerichtlicher Verfolgung von Personen zu tun habe, die an Missbrauch oder Betrug, was Kilometerabtretungen, die in diesem Dokument beschrieben werden, beteiligt sind, oder der Verdacht besteht, dass sie beteiligt sind.
7.8 Alle vom Mitglied für die Kilometerabtretung gemäβ dieses Regelwerks und der Bestimmungen, die bei Anmeldung auf der online-Plattform für die Abtretung von Kilometer mitgeteilt wurden, entrichteten Gebühren beinhalten alle anfallenden Steuern und Gebühren.
7.9 Die Abtretung von Kilometern kann steuerliche Konsequenzen mit sich bringen, sowohl für die abtretende Person als auch für das Mitglied, das die Kilometer auf seinem Konto empfängt. Aus diesem Grund wird den Mitgliedern empfohlen, ihren Steuerberater vor jeglicher Kilometerabtretung zu konsultieren. LAN übernimmt keine Verantwortung für Zwischenfälle oder Steuerschulden, die dem Mitglied aus der Kilometerabtretung erwachsen könnten.
7.10 Im Falle dass LAN irgendeine Art von Betrug, einen Zahlungsverzug der Abtretungsgebühren, eine Überschreitung der Limits der abtretbaren Kilometer oder einen anderen Verstoβ gegen dieses Regelwerk oder gegen die auf der online-Plattform für die Kilometerabtretung festgesetzten Bestimmungen aufdeckt, kann LAN jede Kilometerabtretung für ungültig erklären und diese mit sofortiger Wirkung rückgängig machen. Unbeschadet dessen können andere Maβnahmen und Rechte in Übereinstimmung mit dem Gesetz und diesem Regelwerk Anwendung finden.
7.11 Unbeschadet dessen haben alle Kilometerabtretungen definitiven Charakter. Sobald eine Transaktion abgeschlossen wurde, können die Mitglieder diese nicht mehr rückgängig machen oder diese für nichtig erklären oder die Belastung der Abtretungsgebühr aufheben.
8. Kilometersammlung
8.1 Es werden Kilometer gutgeschrieben, wenn ein Mitglied mit LAN oder einer oneworld® Fluggesellschaft oder einer Partnerfluggesellschaft fliegt, sofern die Flüge von diesen Gesellschaften durchgeführt werden, oder wenn qualifizierte Serviceleistungen von Partnerunternehmen genutzt werden. Wenn das Mitglied dem LANPASS Programm und gleichzeitig einem entsprechenden Programm einer oneworld® Fluggesellschaft oder einer Partnerfluggesellschaft oder eines Partnerunternehmen angehört, können die Kilometer nach Wahl des Mitglieds nur auf einem der Konten gutgeschrieben werden. In keinem Falle können Kilometer auf mehreren Konten gutgeschrieben werden. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Mitgliedsnummer anzugeben, die auf der Bordkarte erscheinen muss.
8.2 Für die Kilometersammlung gelten Flüge von allen Fluggesellschaften, die – aus welchem Grund auch immer – eine LAN-Flugnummer besitzen. Wenn diese auf der Bordkarte erscheint, wird der Flug als gültig für die Kilometersammlung und die Qualifikation für die Kategorien Premium, Premium Silver und Comodoro betrachtet, falls der Tarif, die Route und das Flugdatum die Sammlung von LANPASS Kilometern erlaubt.
8.3 Die Bestimmungen der oneworld® Fluggesellschaften oder der Partnerfluggesellschaften, was die Art und Anzahl der gesammelten Kilometer betrifft, müssen nicht notwendigerweise mit den von LAN für ihre Flüge festgesetzten Bestimmungen übereinstimmen. Diese sind den jeweils gültigen Tarifbedingungen bzw. den durch die oneworld® Fluggesellschaft oder die Partnerfluggesellschaft festgelegten Regelungen unterworfen. Dabei können einige Tarife oder Flüge lediglich erlauben, einen Prozentsatz der geflogenen Streckenkilometer zu sammeln oder es können andere Einschränkungen bestehen. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds herauszufinden, wie viele Kilometer für die Flüge, die mit den jeweiligen oneworld® Fluggesellschaften oder den Partnerfluggesellschaften durchgeführt werden, gutgeschrieben werden. Informationen dazu sind unter www.lan.com verfügbar.
8.4 Flüge die von Drittgesellschaften, die kein Vielfliegerabkommen mit LANPASS haben, vermarktet, allerdings von LAN durchgeführt werden, sind nicht für die Kilometersammlung qualifiziert. Es werden ebenfalls keine Kilometer mit Flügen gesammelt, die von oneworld® Fluggesellschaften vermarktet, jedoch von Drittgesellschaften durchgeführt werden, die nicht Teil der oneworld® Allianz sind.
8.5 Kilometer können nur dann nach Abflug nachträglich gutgeschrieben werden, wenn es sich um LAN-Flüge handelt, die nicht mehr als 60 Tage vor der Anmeldung geflogen wurden.
8.6 Die Kilometer werden erst dann auf dem Konto des Mitglieds gutgeschrieben, wenn die Reise beendet und das Flugticket bezahlt wurde. D.h. es können keine Kilometer für Tickets gesammelt werden, die zwar erworben, jedoch nicht abgeflogen oder bezahlt wurden. Aus diesem Grund ist das Mitglied verpflichtet, die Dokumente (Flugticket und Bordkarte) aufzubewahren, die bestätigen, dass der Flug angetreten wurde, um diese - falls erforderlich - vorzuweisen.
8.7 Kilometer, die mit Serviceleistungen von oneworld® Fluggesellschaften oder Partnerfluggesellschaften oder Partnerunternehmen generiert wurden, werden dann auf dem Konto des Mitglieds gutgeschrieben, wenn die entsprechende oneworld® Fluggesellschaft oder Partnerfluggesellschaft oder das Partnerunternehmen die erforderlichen Daten an LAN zur Verarbeitung weitergeleitet hat.
8.8 Das Mitglied verfügt über bis zu 365 Tage ab dem Abflugdatum, um die nachträgliche Gutschrift anzufordern, falls der Flug noch nicht auf seinem Konto gutgeschrieben wurde. Anträge auf eine nachträgliche Kilometergutschrift aus Serviceleistungen, die von oneworld® Fluggesellschaften oder Partnerfluggesellschaften erbracht wurden, werden nur dann bearbeitet, wenn das Mitglied seine Flugdokumente (Bordkarten und Passagierbeleg des Flugtickets) einreicht. Im Falle dass keine Dokumente eingereicht werden, die belegen, dass der Flug angetreten wurde, wird der Antrag nicht bearbeitet. Wenn der Antrag über die Website www.lan.com gestellt wird und es sich um bestimmte Fluggesellschaften handelt, die dort angegeben sind, ist es nicht erforderlich, Dokumente vorzulegen, um die nachträgliche Kilometergutschrift anzufordern.
8.9 Die LANPASS Kilometer, deren Gutschrift nachträglich durch das Mitglied beantragt wurde, werden, sofern die Gutschrift genehmigt wird, registriert und erscheinen mit dem Datum, an dem Sie tatsächlich abgeflogen wurden, auf dem Kontoauszug des Mitglieds. Was jedoch die Qualifikation für eine Elite-Kategorie betrifft, werden diese nachträglich gutgeschriebenen Kilometer lediglich für das Kalenderjahr berücksichtigt, in dem das Mitglied die nachträgliche Gutschrift angefordert hat.
8.10 Wenn es sich um Partnerunternehmen handelt, verfügt das Mitglied über bis zu 180 Tage ab dem Datum, an dem die Serviceleistung dieses Unternehmens in Anspruch genommen wurde, um die nachträgliche Gutschrift anzufordern, falls diese Aktivität noch nicht auf seinem Konto gutgeschrieben wurde. In jedem Falle gilt die nachträgliche Gutschrift ausschlieβlich für registrierte Kunden und nicht für jene, die zum Zeitpunkt des Fluges oder des Erwerbs keine LANPASS Mitglieder waren. Bei einigen Partnerunternehmen werden Anträge auf eine nachträgliche Kilometergutschrift nur dann bearbeitet, wenn das Mitglied bestimmte Dokumente vorweist, die belegen, dass die Serviceleistung in Anspruch genommen wurde. Diejenigen Unternehmen, die Dokumente fordern, und die Dokumente, die für die Gutschrift notwendig sind, werden unter www.lan.com angegeben.
8.11 Die auf Flügen mit LAN oder mit oneworld® Fluggesellschaften oder Partnerfluggesellschaften gesammelten Kilometer entsprechen der Entfernung von Start- und Zielort des Fluges, welche von der IATA geliefert wird. Unbeschadet dessen kann LANPASS jedoch zeitweise oder langfristig die Strecke zwischen Start- und Zielpunkt der Reise auch mit zusätzlichen Kilometern bonifizieren.
8.12 Mit Partnerunternehmen gesammelte Kilometer werden LANPASS von diesen mitgeteilt und LANPASS trägt keine Verantwortung für die Berechnung des gutgeschriebenen Betrags.
8.13 Kilometer, die auf LAN-Flügen gesammelt werden, besitzen eine Gültigkeit von 36 laufenden Monaten ab dem Abflugdatum. In jedem Fall verlieren die Kilometer erst am Monatsende des entsprechenden Verfallsmonats ihre Gültigkeit.
8.14 Kilometer, die auf Flügen mit oneworld® Fluggesellschaften oder Partnerfluggesellschaften oder durch die Inanspruchnahme von Serviceleistungen von Partnerunternehmen durch reguläre Produkte oder Sonderboni gesammelt werden, besitzen eine Gültigkeit von 3 Kalenderjahren. Dies bedeutet, dass sie am 31. Dezember des dritten Jahres nach Sammlung verfallen.
8.15 Sobald der Passagier allerdings wieder mit LAN fliegt und 1 oder mehr Kilometer auf diesem Flug sammelt, wird die Gültigkeit aller bisher gesammelten Kilometer automatisch verlängert. D.h. die gültigen Kilometer, die auf dem Konto verzeichnet sind, sind ab dem letzten Abflugdatum weitere 36 laufende Monate gültig. Alle Kilometer verlieren nunmehr am Ende des 36. Monats ihre Gültigkeit.
8.16 LANPASS ist nicht dazu verpflichtet, über den Verfall der Kilometer gemäß den hier aufgeführten Regeln zu informieren.
8.17 Mit Prämientickets des LANPASS Programms für Flüge auf LAN oder mit einer oneworld® Fluggesellschaft oder einer Partnerfluggesellschaft ebenso wie mit Prämien, die für Serviceleistungen von Partnerunternehmen genutzt werden, können keine Kilometer gesammelt werden. Auβerdem werden diese nicht für den Aufstieg in eine höhere Elite-Mitgliedskategorie angerechnet.
8.18 Ebenfalls von der Kilometersammlung ausgenommen sind als LANPASS Prämien ausgestellte Tickets oder Gratistickets aus anderen Aktionen, Tickets für Begleitpersonen, Charterflüge, Tickets für Angestellte von Reisebüros, reduzierte Tarife der Tourismusindustrie, Tickets für Kleinkinder, Tickets für Gegenstände, die einen Sitzplatz belegen oder jedes andere Ticket, dem kein publizierter Tarif zugrunde liegt. Dies beinhaltet Konsolidatortarife und Tickets, deren Ausstellung speziellen Bestimmungen unterworfen sind.
8.19 Sammelfähige Tickets, die von LAN auf andere Gesellschaften indossiert werden, sammeln dieselbe Kilometeranzahl als würden sie tatsächlich für LAN-Flüge genutzt werden, sofern es sich um unfreiwillige Umstände handelt, d.h. Umstände, die nicht vom Passagier verschuldet sind. -> Sammelfähige Tickets, die von oneworld® Fluggesellschaften oder Partnergesellschaften auf Dritte indossiert wurden, die kein Vielfliegerabkommen mit LANPASS haben, sind nicht für die Kilometersammlung qualifiziert.
8.20 Im Falle von Upgrades, die durch Prämien oder kostenbefreit von LAN oder einer oneworld® Fluggesellschaft oder einer Partnerfluggesellschaft gewährt wurden, werden nur diese Kilometer gutgeschrieben, die der von Mitglied bezahlten Buchungsklasse und nicht diejenigen, die der tatsächlich geflogenen Serviceklasse entsprechen. Auβerdem werden diese nicht für den Aufstieg in eine höhere Elite-Mitgliedskategorie angerechnet.
8.21 Es liegt allein in der Verantwortung des Mitglieds zu überprüfen, dass die korrekte Kilometeranzahl, entsprechend, ob es sich um einen Flug mit LAN oder mit einer oneworld® Fluggesellschaft oder einer Partnerfluggesellschaft bzw. ob es sich um eine Serviceleistung eines Partnerunternehmens handelt, auf seinem Konto gutgeschrieben wurde. Aus diesem Grund ist das Mitglied dazu verpflichtet, alle Flugdokumente (Bordkarten, Passagierbeleg des Flugtickets) ebenso wie Originalrechnungen oder -verträge aufzubewahren, um nachträglich die Kilometergutschrift anzufordern. In keinem Falle ist es möglich, Kilometer nach Ablauf eines (1) Jahres nach dem Flug oder nach Generierung gutschreiben zu lassen. Außer Partnerunternehmen erlauben dies ausdrücklich für von ihnen stammende Kilometer.
8.22 LANPASS behält sich das Recht vor, die Mitgliederkonten jederzeit ohne Vorankündigung zu überprüfen, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu gewährleisten. LANPASS kann fälschlich gutgeschriebene Kilometer wieder abbuchen oder die Aushändigung von Prämien oder Zertifikaten verzögern, bis sich Diskrepanzen geklärt haben, wobei das Mitglied darüber informiert werden muss.
8.23 Im Falle dass die Tickets, die zur LANPASS Kilometersammlung berechtigen, auf Kredit gekauft werden oder deren Bezahlung sich verzögert, kann das Mitglied erst dann die Kilometer zur Prämieneinlösung nutzen, wenn die Tickets in der zum Kaufzeitpunkt vereinbarten Form und Frist bezahlt wurden.
8.24 Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Mitglieds, Gesetze und andere Regelungen einzuhalten, die für die Teilnahme am LANPASS Programm und die Kilometersammlung Anwendung finden können. Dies gilt insbesondere für Mitglieder, die ein öffentliches Amt bekleiden.
9. Einlösung von LANPASS prämien
9.1 Um eine Prämie zu beantragen, muss das Mitglied, eine gültige Mitgliedsnummer und die für die gewünschte Einlösung erforderliche Kilometeranzahl besitzen. Die erforderliche Kilometeranzahl, um eine Prämie zu erhalten, ist in der Prämientabelle zu finden, die jeweils zum Zeitpunkt der Prämienbeantragung gültig ist, oder entspricht dem speziell für eine bestimmte Prämie und/oder ein Privileg errechneten Gegenwert, der für diese Einlösung veröffentlicht wurde.
9.2 Die für die Prämien- und/oder Privilegieneinlösung notwendige Kilometeranzahl variiert je nach Prämie und/oder Privileg. Bei Prämien, die aus Flugtickets bestehen, existieren in der Economy Class Kabine 3 Prämienniveaus: Classic, Plus und Full (in aufsteigender Reihenfolge, was sie Kilometeranzahl betrifft, die zur Einlösung erforderlich ist). In der Premium Business und in der Premium Economy Class Kabine gibt es jeweils 2 Prämienniveaus. Für oneworld® und Partnerfluggesellschaften ist in allen Kabinen lediglich ein Prämienniveau verfügbar.
9.3 Kilometer Upgrades können ausschließlich für die Premium Business und die Premium Economy Class Kabine angefordert werden. Dies gilt für von LAN durchgeführte und vermarktete Flüge.
9.4 Für jeden Prämientyp besteht eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen.
9.5 Um eine Prämie und/oder ein Privileg zu beantragen, muss das Mitglied dies gemäβ den Nutzungsbedingungen und den für die jeweilige Prämie und/oder das jeweilige Privileg geltenden Kanäle tun. Es kann erforderlich sein, das LAN Contact Center (Option LANPASS) zu kontaktieren, auf die Website www.lan.com zu gehen, sich an ein LAN Verkaufsbüro oder ein Reisebüro zu wenden oder auf die Website von Dritten zu gehen bzw. deren Büros aufzusuchen. In jedem Falle muss ein Dokument vorgewiesen werden, dass die Identität des Mitglieds ausweist. Auf der Website www.lan.com ist eine Registrierung unter Angabe eines Benutzernamens und eines Passworts notwendig.
9.6 Bei Prämieneinlösungen über das LAN Contact Center (Option LANPASS), über ein LAN Verkaufsbüro oder ein Reisebüro muss das Mitglied für jedes ausgestellte Ticket eine LANPASS Servicegebühr entrichten. Falls die Prämie über www.lan.com eingelöst wird, wird die Servicegebühr von LANPASS nicht fällig. Die LANPASS Servicegebühr versteht sich zusätzlich zu den anfallenden Flughafensteuern- und –gebühren und variiert je nach eingelöstem Prämientyp und Ausstellungsland gemäß den unter www.lan.com veröffentlichten Angaben in der Rubrik LANPASS Gebühren.
9.7 Falls eine der von LAN, einer oneworld Fluggesellschaft oder einer Partnerfluggesellschaft angebotenen Routen nicht für eine Prämieneinlösung über www.lan.com verfügbar sein sollte, wird keine LANPASS Servicegebühr fällig, sofern diese über das LAN Contact Center oder ein LAN Verkaufsbüro durchgeführt wird.
9.8 Den Prämienantrag kann auch eine andere Person als das jeweilige Mitglied stellen, indem sie eine ordnungsgemäß vor einem Notar ausgefüllte Vollmacht des Mitglieds mit den folgenden Daten vorweist: kompletter Name des Mitglieds, Kontonummer und/oder Ausweisnummer und Bezeichnung der angeforderten Prämie. Außerdem muss eine einfache Kopie des Ausweisdokuments des Mitglieds (Personalausweis, Reisepass oder Gleichwertiges) beigefügt werden. Die oben angegebenen Dokumente müssen gemäβ den geltenden Nutzungsbedingungen und Kanälen, die für die jeweilige Prämie und/oder das jeweilige Privileg gelten, eingereicht werden.
9.9 Bei Prämieneinlösungen für Kinder oder Kleinkinder bestehen keine speziellen Ermäβigungen. D.h. die Prämie besitzt immer denselben Wert unabhängig vom Alter des Mitglieds oder des Begünstigten, für den die Prämie eingelöst wird.
9.10 Die Prämien besitzen ab dem Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von einem Jahr (12 Monate), nach Ablauf dieser Frist verfallen diese sofort.
9.11 Prämien für Flugtickets werden nur für "Hin- und Rückflüge" gewährt. Keine Einlösung für oneway Prämien möglich. Dem Mitglied wird der Antritt des Rückfluges verweigert, wenn der entsprechende Hinflug nicht angetreten wurde. Falls das Mitglied nur den Hinflug der Prämie nutzt, wird der entsprechende Kilometerbetrag für den nicht genutzten Rückflug nicht zurückerstattet.
9.12 Prämien für Flüge, die von LAN und von einer oder mehreren oneworld® Fluggesellschaften oder die von einer oder mehreren oneworld® Fluggesellschaften durchgeführt werden, können ohne jegliche Einschränkung ausgestellt werden. Bei Partnerfluggesellschaften jedoch, können LAN Flüge nur mit einer dieser Partnerfluggesellschaften kombiniert werden.
9.13 Upgrades können oneway (nur für Hin- oder Rückflugstrecken) oder für "Hin- und Rückflug" eingelöst werden.
9.14 Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds herauszufinden, wie viele LANPASS Kilometer für die Einlösung einer bestimmten Prämie auf Flügen mit LAN, einer oneworld Fluggesellschaft oder einer Partnerfluggesellschaft notwendig sind, da für ein und dieselbe Route die Anzahl der erforderlichen LANPASS Kilometer variieren kann.
9.15 Bei den ausgestellten Prämien handelt es sich um Namenspapiere, sie können nicht an Dritte abgetreten werden, auβer in den Fällen, die im Punkt 8 dieses Regelwerks vorgesehen sind.
9.16 LANPASS behält sich das Recht vor, Prämien im Falle von Unregelmäßigkeiten in der Beantragung oder Nutzung zurückzuhalten. Jeglicher Verstoß gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen kann dazu führen, dass LANPASS die Ausstellung einer Prämie verweigert und/oder dass ein Mitglied vom LANPASS Programm ausgeschlossen wird, wobei dessen Kilometer auf dem Konto augenblicklich verfallen.
10. Umbuchung oder rückerstatiung von LANPASS prämien
10.1 Das Mitglied kann Prämien für Flugtickets in einem Verkaufsbüro oder über das Call Center bis zum Reisetag umbuchen lassen, über die Website www.lan.com ist dies bis zu 48 Stunden vor Reiseantritt möglich. Keine Umbuchung von angebrochenen Prämien (nach Beginn der Reise) mehr möglich. Im Falle von Umbuchungen verlängert sich die Gültigkeit der Prämie nicht. Daraus folgt, dass die geänderte Prämie dieselbe Restgültigkeit besitzt wie das Originalprämienticket hatte.
10.2 Änderungen sind bei LANPASS Prämien für Flugtickets nur dann möglich, wenn die neue Prämie derselben oder einer niedrigeren Kilometeranzahl entspricht. Auβerdem muss laut den Angaben auf unserer Website www.lan.com Platzverfügbarkeit bestehen. Bei Prämien, die eine höhere Kilometeranzahl erfordern, kann die Änderung nur über ein Verkaufsbüros oder das Contact Center getätigt werden.
10.3 Allgemein gilt für alle LANPASS Prämien: Bei Änderungen gegen eine Prämie, die eine geringere Kilometeranzahl erfordert, wird die nicht gebrauchte Kilometerdifferenz dem Mitglied nicht zurückerstattet. Diese kann höchstens für eine zweite neue Prämie genutzt werden, die entweder diesselbe oder eine geringere Kilometeranzahl erfordert. Bei weiteren späteren Datumsänderungen bleibt diese Kilometeranzahl und das ursprüngliche Verfallsdatum bestehen.
10.4 Bei Änderungen von Prämien für Flugtickets, die eine höhere Anzahl an LANPASS Kilometern erfordern, muss die Kilometerdifferenz von demselben Konto abgebucht werden, von dem die Originalprämie abgebucht wurde. Dies ist nur für Prämien für Flüge, die von LAN durchgeführt und vermarktet werden, möglich, wobei die Tickets noch gültig sein müssen. Für Änderungen, was die Start- oder Zieldestination betrifft, muss das Ticket ungenutzt sein, bei Änderungen unter Beibehaltung der Start- und Zieldestination kann das Ticket bereits teilweise genutzt worden sein. Der Kunde muss mögliche Preisdifferenzen bei den Flughafensteuern und -gebühren begleichen, die sich durch die Änderung ergeben könnten.
10.5 Freiwillige Änderungen müssen innerhalb derselben Kabine stattfinden, die ursprünglich ausgestellt wurde, außer auf dem neuen Flug existiert diese Kabine nicht. In diesem Fall kann die Prämie für eine niedrigere Kabinenklasse ausgestellt werden, sofern das Mitglied auf die nicht genutzte Kilometerdifferenz verzichtet.
10.6 Datums-, Routen- oder Flugänderungen sind bei Prämien für Flugtickets nur dann erlaubt, wenn noch kein Kupon genutzt wurde. Jede Änderung ist mit einer Gebühr verbunden, die je nach Ticketausstellungsland und Route variiert. Die Umbuchungsgebühren sind unter www.lan.com veröffentlicht. Prämien, die dazu ausgestellt wurden, um mit oneworld® Fluggesellschaften oder Partnerfluggesellschaften zu fliegen, erlauben lediglich Änderungen des Reisedatums und/oder der Uhrzeit. Es sind keine Änderungen der Route, der Fluggesellschaft oder der vorab festgelegten Stopover möglich.
10.7 Nur über www.lan.com ausgestellte Prämien können im Rahmen der Bedingungen des LANPASS Programms durch dieses Medium umgebucht werden. Über www.lan.com durchgeführte Datumsänderungen an Flugtickets ziehen keine zusätzliche Gebühr mit sich.
10.8 Im Falle dass ein Mitglied die Rückerstattung eines ausgestellten Prämientickets fordert, muss eine Kilometergebühr entrichtet werden. Diese Gebühr variiert je nach Ticket und gemäβ der Information, die unter www.lan.com veröffentlicht ist. Die Rückerstattung eines ausgestellten Prämientickets setzt voraus, dass das ausgestellte Ticket noch gültig ist (der Gütigkeitszeitraum beginnt ab dem Datum der Ticketausstellung), dass diese spätestens am vorgesehenen Abflugdatum, ohne abgeflogene Teilstrecken, auβer bei oneworld® Upgrades, geschieht, und dass die Kilometer, die für die Ausstellung genutzt wurden, bei Beantragung der Rückerstattung nicht abgelaufen sind. Die Rückerstattung kann über das LAN Contact Center (Option LANPASS) oder bei einem LAN Verkaufsbüro beantragt werden. Sobald die Rückerstattung verarbeitet wurde, werden die nicht verfallenen Kilometer erneut dem LANPASS Kilometerkonto des Mitglieds gutgeschrieben.
10.9 Prämien sind Namenspapiere, sie besitzen keinen monetären Gegenwert und sind nicht übertragbar. Falls eine Prämie – aus welchem Grund auch immer – ganz oder teilweise – innerhalb der ausgestellten zeitlichen Frist nicht genutzt wurde, verliert diese Prämie ihren Wert vollständig.
10.10 Unbeschadet dessen, was im vorliegenden Kapitel dieses Regelwerks verfügt wurde, sind alle Änderungen und Rückerstattungen von Prämien und/oder Privilegien den jeweiligen Nutzungsbedingungen, die speziell für jede Prämie, jedes Privileg, jede Aktion oder jedes Programm festgelegt wurden, unterworfen.
10.11 Im Falle einer Rückerstattung einer LANPASS Prämie, wird LAN innerhalb von 45 Arbeitstagen die jeweiligen Flughafensteuern und –gebühren, die bei Austellung des Prämientickets belastet wurden, zurückerstatten.
11. Nutzungsbeschränkungen für prämien
11.1 Prämien für Flugtickets sind an Platzverfügbarkeit gebunden. Die Bestätigung des Platzes geschieht bei Ticketausstellung. In jedem Fall ist die Ausstellung an die jeweiligen Tarifbeschränkungen gebunden, die unter der Website www.lan.com veröffentlicht sind.
11.2 LANPASS Prämien erlauben einen (1) Stopover (freiwilliger Zwischenstopp eines Passagiers an einen Haltepunkt auf der Hin- oder auf der Rückreise) oder einen (1) Open-jaw (Zieldestination auf dem Hinflug entspricht nicht dem Abflugort auf dem Rückflug) sowohl auf nationalen als auch auf internationalen Routen. Einige oneworld Fluggesellschaften oder Partnerfluggesellschaften erlauben keinen Stopover und Openjaw. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Rubrik oneworld Fluggesellschaften und Partnerfluggesellschaften unter www.lan.com/lanpass.
11.3 Prämientickets dürfen nicht OPEN ausgestellt werden, d.h. ohne festes Hin- oder Rückflugdatum.
11.4 Unter keinen Umständen können Prämien für Flugtickets bei Fluggesellschaften oder Unternehmen genutzt werden, die nicht auf der Prämie angegeben sind. Im Falle einer Annullierung des auf der Prämie angegebenen Fluges ohne Verschulden von LAN aus Sicherheitsgründen oder bei höherer Gewalt, wird LAN jede Anstrengung unternehmen, um den Passagier auf der nächstmöglichen Flugverbindung mitzunehmen, die ihn zu seiner auf dem Prämienticket angegebenen Destination bringt. Unter keinen Umständen kann das Mitglied aus diesen oder anderen Gründen mit einer anderen Fluggesellschaft transportiert werden.
11.5 Im Falle von Prämientickets für Flüge, die eine Verbindung mit Flugzeugwechsel beinhalten, werden die Kosten, die durch den Aufenthalt am Ort des Zwischenhaltes auftreten, oder damit verbundene Kosten ausschlieβlich vom Passagier getragen.
11.6 Prämien können nicht mit anderen Aktionsangeboten, Kupons, Ermäßigungen oder Spezialangeboten kombiniert werden und haben keine Gültigkeit an Orten, wo es das Gesetz verbietet. Außerdem sind sie den Beschränkungen der Tourismusindustrie unterworfen.
11.7 Die gewährten Prämien entsprechen ausschließlich dem Nettowert des Tarifs, wobei die Zahlung von jeglichen Steuern, Gebühren oder Rechten, die durch die Nutzung verursacht werden, einschließlich, aber nicht ausschließlich, der entsprechenden Abfluggebühr, in der Verantwortung des Passagiers liegt.
11.8 Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Mitglieds, sich angemessen über die Antrags- und Nutzungsbeschränkungen der Prämie zu informieren, die zum Nutzungszeitpunkt gelten.
11.9 Falls der Prämienflug von oneworld Fluggesellschaften oder Partnerfluggsellschaften durchgeführt wird, liegt es in der Verantwortung des Mitglieds sich über die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, zu informieren. Diese Information steht unter www.lan.com zur Verfügung.
12. Nutzung von Upgrade-kupons
12.1 Die Upgrade-Kupons sind bis zum angegebenen Datum gültig und gewähren dem Passagier auf Hin- oder Rückflügen, die von LAN durchgeführt und verkauft werden, ein Upgrade in die nächst höhere Kabinenklasse, immer unter der Bedingung, dass die Mindesttariffamilie für die entsprechende Route eingehalten wird, die notwendige Anzahl an Kupons für die Route vorhanden sind und Sitzplatzverfügbarkeit zum Boardingzeitpunkt besteht.
12.2 Die erforderlichen Mindesttariffamilien für das bezahlte Ticket sind unter www.lan.com ersichtlich.
12.3 Der Upgrade-Kupon verliert im Falle von Änderung, Vervielfältigung oder inkorrektem Gebrauch jegliche Gültigkeit. Er besitzt keinen monetären Gegenwert, verliert bei Tauschgeschäften seinen Wert und wird im Falle von Raub, Diebstahl oder Verlust nicht ersetzt.
12.4 Alle Upgrade-Kupons sind ausschlieβlich für das Mitglied und/oder seine Begleitperson bestimmt. Die Begleitperson kann den Upgrade-Kupon nur nutzen, wenn sie gemeinsam mit dem Mitglied reist (allerdings nicht zwingend in derselben Kabinenklasse).
12.5 Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Zahlung aller mit der Nutzung des Upgrade-Zertifikats verbundenen Steuern zu leisten.
13. Allgemeines
13.1 Die Teilnahme am LANPASS Programm ist diesen hier festgesetzten Nutzungsbedingungen unterworfen. Diese können regelmäßig nach alleinigem Ermessen von LANPASS verändert werden. Jede Änderung der Nutzungsbedingungen muss den Mitgliedern obligatorisch innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung des neuen Textes dieses Regelwerkes auf der Website www.lan.com mitgeteilt werden. Dies beinhaltet das Recht Änderungen an der Prämientabelle, am Kilometersammelsystem, am Prämiengewährungssystem und an der Teilnahme von anderen Fluggesellschaften oder Unternehmen am Programm zu vollziehen.
13.2 LANPASS behält sich das Recht vor, das LANPASS Programm jederzeit für beendet zu erklären oder auszusetzen, oder einen Bestandteil desselben, inklusive alle Arten von Prämien und/oder Privilegien, Einlöse- oder Kilometerabtretungsmechanismen zu ändern. In diesem Falle werden die Mitglieder 30 Tage vorher benachrichtigt.
13.3 Falls LANPASS das LANPASS Programm beenden oder aussetzen sollte, können die Mitglieder ihre gesammelten Kilometer während den darauffolgenden 120 Tagen unter Berücksichtigung der Angaben in diesem Regelwerk noch nutzen. Unbeschadet dessen, falls der Grund der Beendigung des Programms, die Einstellung des Geschäftsbetriebs von Lan Airlines S.A. als Fluggesellschaft oder die Konkurserklärung sein sollte, kann LANPASS ohne vorherige Benachrichtigung der Mitglieder das LANPASS Programm mit sofortiger Wirkung beenden oder aussetzen und alle Kilometer, Prämien und Privilegien löschen und wertlos werden lassen.
13.4 LANPASS ist in keinem Fall verantwortlich für Verluste und Schäden, die aus der Beendigung oder der Veränderung des Programms resultieren könnten.
13.5 Alle Prämien und Privilegien sind Veränderungen und Verfügbarkeiten unterworfen, wobei es allein in der Verantwortung des Mitglieds liegt, die entsprechende gültige Reservierung zu beantragen und alle weiteren Schritte zu unternehmen, um in den Genuss dieser zu gelangen.
13.6 Einige Prämien, Privilegien, Mechanismen, um LANPASS Kilometer zu sammeln, Plattformen zur Abtretung von Kilometern werden von Dritten zur Verfügung gestellt oder können von Dritten zur Verfügung gestellt bzw. verwaltet werden. Für diese ist LAN nicht verantwortlich und kann nicht für die getreue Erfüllung deren Verpflichtungen oder für deren Beibehaltung im LANPASS Programm garantieren.
13.7 LANPASS kann weder die Verfügbarkeit solcher Prämien und Privilegien garantieren, noch ist LANPASS dafür verantwortlich. Daher kommt LANPASS auch für keine Schäden oder Verluste auf, die aus der vollständigen oder teilweisen Bereitstellung oder Nicht-Bereitstellung einer Prämie oder eines Privilegs entstehen. LANPASS ist außerdem nicht verantwortlich, wenn eine dieser Organisationen beschließt, das LANPASS Programm zu verlassen.
13.8 Die Bereitstellung der Prämien und/oder Privilegien, die von oneworld® Fluggesellschaften und Partnerfluggesellschaften und/oder Partnerunternehmen angeboten werden, sind deren Nutzungsbedingungen unterworfen.
13.9 LANPASS ist für keinen Verlust, keine Benachteiligung, Verzögerung und keinen Schaden verantwortlich, der aus dem LANPASS Programm resultiert oder der damit oder mit einer seiner angebotenen Prämien und/oder Privilegien verbunden ist, außer wenn dieser Verlust, diese Benachteiligung, Verzögerung oder dieser Schaden durch grobe Fahrlässigkeit von Seiten LANPASS oder vorsätzlich entstanden ist.
13.10 LANPASS ist nicht verantwortlich für Fehler oder Versäumnisse, die trotz aller Sorgfalt in den Informationen zu irgendeinem Bereich des LANPASS Programms auftauchen könnten. LANPASS ist auch nicht verantwortlich für die Verspätung, den Verlust oder die Falschlieferung von Kundenkorrespondenz.
13.11 Alle schriftlichen Mitteilungen, die an das LANPASS Programm gerichtet werden, müssen die Unterschrift und Nummer des Mitglieds enthalten.
13.12 LANPASS ist der einzige Verantwortliche, was die Interpretation und Anwendung der vorliegenden Nutzungsbedingungen betrifft.
13. 13 Außer mit ausdrücklicher, schriftlicher Erlaubnis von LAN ist der Kauf, Verkauf, Tausch oder die Übertragung von Titeln, LANPASS Kilometern, Prämien und/oder Privilegien strikt verboten. Jede Person, die beim Kauf, Verkauf, Tausch oder bei der Übertragung von LANPASS Prämien und/oder Privilegien ertappt wird, kann gezwungen werden, den vollständigen entsprechenden Tarif zu bezahlen, die Kosten aus entstandenen Benachteiligungen und Schäden und die verbundenen rechtlichen Kosten zu tragen. Dies alles gilt in Übereinstimmung mit der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetzgebung.
13.14 LANPASS Prämien und/oder Privilegien, die ohne Einwilligung von LAN verkauft oder von einem Inhaber gekauft worden sind, dürfen nicht genutzt werden und Personen, die ertappt werden, wie sie diese Prämien benutzen, dürfen ihre Reise nicht fortsetzen oder dürfen nicht mehr in den Genuss der Dienstleistungen, die mit der Prämie verbunden sind, kommen, außer wenn sie den kompletten Preis dafür bezahlen.
13.15 LANPASS ist nicht verantwortlich für die von Partnerunternehmen oder oneworld® Fluggesellschaften bzw. Partnerfluggesellschaften gewährten Prämien, sondern diese selbst sind die einzigen Verantwortlichen gegenüber dem Mitglied, was die Prämien betrifft.
13.16 Die Flüge, die auf den Kontoständen des LANPASS Programms verbucht erscheinen, stellen keinen Beweis dafür dar, dass das Mitglied tatsächlich auf dem angegebenen Flug anwesend war.
13.17 Diese vorliegenden Nutzungsbedingungen sind der Gesetzgebung der Chilenischen Republik unterworfen und jede Schwierigkeit, jeder Streitfall oder Rechtsstreit, der aus deren Anwendung, Einhaltung, Interpretation oder Gültigkeit resultiert, muss von den ordentlichen Gerichten des Landes gelöst werden.
13.18 Was die Einlösung von LANPASS Prämien und/oder die Inanspruchnahme von Privilegien betrifft, welche ohne persönliche Anwesenheit, z.B. über die Website www.lan.com oder über das LAN Contact Center getätigt werden, findet das Rücktrittsrecht gemäβ dem Gesetz 19.496 für nicht in persönlicher Anwesenheit getätigte Käufe keine Anwendung. Ausgenommen davon sind Prämien und/oder Privilegien, für die eine Rückerstattung oder ein Rücktritt, laut diesem Regelwerk oder den jeweiligen Nutzungsbedingungen, ausdrücklich erlaubt ist.
