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Blinde und taube Reisende

Passagiere mit einer permanenten Seh- bzw. Hörbeeinträchtigung dürfen ohne Aufpreis in Begleitung eines Tieres reisen, das ihnen Hilfe leistet, ohne dass dieses Teil des Freigepäcks bildet.

Das Tier muss eine entsprechende offizielle Kennzeichnung tragen, die es als Begleiter eines Behinderten ausweist, und es müssen die sanitären Dokumente mitgeführt werden, die das Ziel- und Transitland fordert.

Es werden lediglich Tiere akzeptiert, die einen Maulkorb tragen, wenn sie zusammen mit dem Passagier in der Kabine reisen.

Falls der Passagier außerdem in Begleitung einer anderen Person reist, kann er wählen, ob er das Tier in der Kabine oder im Frachtraum mitnehmen möchte. Siehe Transport von Haustieren und anderen Tieren.

Die Begleitperson muss die folgenden Anforderungen erfüllen. Sie muss:

Um Ihre Beförderung in die Wege zu leiten oder bei Fragen jeglicher Art, wenden Sie sich bitte an unser Call Center oder ein LAN Verkaufsbüro, um den Service bestätigen zu lassen.