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Neue Eu-Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

Set dem 6.11.2006 gelten neue EU-Sicherheitsbestimmungen bei Mitnahme von Handgepäck.

Auf Flügen

dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck nur noch eingeschränkt durch die Sicherheitskontrolle geführt werden. Duty free-Artikel können Sie wie gewohnt im Anschluss nach der Sicherheitskontrolle einkaufen. Für die USA gelten derzeit Sonderregelungen für Duty-free-Einkäufe. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Verkaufsstelle.
Wir möchten Ihnen dringend empfehlen, diese neuen Bestimmungen bereits vor Reisebeginn zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

Was ist neu?

Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden
Wenn der Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck nicht den oben genannten Maßgaben entspricht, müssen Sie diese Flüssigkeiten an der Sicherheitskontrolle entsorgen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, alle Flüssigkeiten, die nicht dringend während des Fluges benötigt werden, in Ihr Gepäck zu geben, das Sie einchecken.


Ausnahmen

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Ausnahmen unterliegen nicht der 100 ml-Beschränkung, müssen aber an der Sicherheitskontrolle ebenfalls vorgelegt und durchleuchtet werden.

Welche Produkte sind von der Mitnahmebeschränkung betroffen?

Wo bekommt man die wiederverschließbaren Beutel?

Die durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter sind im Einzelhandel z.B. als Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss erhältlich. Für Notfälle werden in der Anfangsphase am Frankfurter Flughafen eine begrenzte Anzahl von Beuteln vorgehalten.

Was ändert sich nicht?

Die neuen Regelungen betreffen nur den Transport von Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle. In Ihrem eingecheckten Gepäck können Sie Flüssigkeiten wie gewohnt mitnehmen, sofern die Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr dieser Aufgabe im Reisegepäck nicht entgegen stehen.
Auch der Einkauf von flüssigen Duty Free-Artikeln ist weiterhin problemlos möglich. Sie bekommen diese Waren in einem speziell versiegelten Beutel an der Kasse übergeben. Die Versiegelung wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Mit diesem Verfahren können Sie problemlos innerhalb der EU umsteigen, wenn der Beutel bis zum Ende der letzten Teilstrecke versiegelt bleibt. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg der Waren sorgfältig auf, dieser muss auf den Tag der Reise ausgestellt sein.

Duty Free

In den Duty Free- und Travel-Value-Shops sowie in allen anderen Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen des Frankfurter Flughafens können Parfüms, Kosmetika oder Spirituosen in den üblichen Verpackungen wie bisher gekauft werden. Ihre Einkäufe aus Duty Free- und Travel-Value-Läden sind innerhalb der EU mitzunehmen und werden Ihnen vom Verkaufspersonal in transparenten und versiegelten Beuteln übergeben.
Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg der Waren sorgfältig auf, dieser muss auf den Tag der Reise ausgestellt sein. Bleibt der Beutel bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt, gewährleistet das in der EU ein reibungsloses Umsteigen mit den Duty Free-Waren.
Für die USA gelten derzeit Sonderregelungen für Duty-free-Einkäufe. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Verkaufsstelle.

Mehr Informationen unter der Internetseite der EU: www.europa.eu